Ein Versicherungsnehmer einer Reiserücktrittsversicherung hat in einem von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vor dem Amtsgericht München geführten Verfahren einen 90 % Vergleich mit der Europ Assistance Versicherung geschlossen.
Unser Mandant schloss eine Reiserücktrittsversicherung mit der Europ Assistance Versicherung ab. Für Anfang August 2020 buchte er für sich und Freunde eine Ferienwohnung in Spanien. Kurz vor Reiseantritt verletzte sich eine der mitversicherten Personen aber an ihrer Hand und konnte daher die Reise nicht antreten. Er stornierte daher die Reise und machte die verbliebenen Stornokosten bei seiner Reiserücktrittsversicherung, der Europ Assistance Versicherung, geltend.
Hinhalten durch die Reiserücktrittsversicherung
Die Versicherung vermochte es allerdings nicht, den Versicherungsfall ordnungsgemäß zu bearbeiten. Stattdessen forderte sie immer wieder die gleichen Unterlagen an. Nach vielen Monaten verlor der Versicherungsnehmer die Geduld und wandte sich schließlich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Einleitung des Klageverfahrens durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Amtsgericht München eingeleitet. In der mündlichen Verhandlung machte der Richter der Beklagten klar, dass er die Leistungsverweigerung für unzulässig erachte. Lediglich bei der Höhe der Forderung sah er ein geringes Problem zu Lasten des Klägers.
90 % Vergleich vor dem Amtsgericht München
Das Gericht schlug daher einen Vergleich vor, der eine Zahlung in Höhe von 90 % der Forderung vorsah. Dieser Vorschlag wurde von beiden Parteien angenommen. „Gut drei Monate, nachdem er zu uns kam, war das Verfahren auch schon wieder erfolgreich beendet. Wir freuen uns für unseren Mandanten, dass das Amtsgericht München unserer Ansicht gefolgt ist. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass es sich lohnen kann, wenn Versicherungsnehmer Leistungsablehnungen nicht einfach hinnehmen, sondern von Fachanwälten prüfen lassen,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.