Die Signal Iduna Krankenversicherung a.G. hat nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte erklärt, die Kosten für die Behandlung ihres Versicherungsnehmers mit Cannabis zu übernehmen. Der Prozess vor dem Amtsgericht München wurde daraufhin beendet, sämtliche Kosten von der Signal Iduna Krankenversicherung a.G. übernommen.
Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte eine private Krankenversicherung für sich abgeschlossen. In der Folge wurde bei ihm ADHS im Erwachsenenalter diagnostiziert. Verschiedene Behandlungsversuche scheiterten, nur die Behandlung mit medizinischen Cannabinoiden war erfolgreich. Für die Kosten dieser Behandlung stellte unser Mandant Antrag auf Leistungen bei seiner Krankenversicherung.
Signal Iduna Krankenversicherung lehnt Kostenübernahme ab
Die Signal Iduna Krankenversicherung a.G. lehnte in der Folge allerdings die Kostenübernahme mit der Begründung ab, dass diese nicht medizinisch erforderlich sei.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte unterstützen Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer war hiermit nicht zufrieden und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Sie wandte sich dahin an die Versicherung und legte ausführlich da, warum die Leistungsverweigerung fehlerhaft war.
Klage vor dem Amtsgericht München
Die Signal Iduna ließ sich hiervon aber nicht überzeugen, sodass Klage am Amtsgericht München, dem Wohnsitz des Mandanten, eingereicht wurde. Das Gericht holte ein medizinisches Gutachten zur medizinischen Erforderlichkeit der Behandlung mit medizinischen Cannabinoiden ein, welches die klägerische Ansicht vollumfänglich bestätigte.
„Daraufhin lenkte die Signal Iduna Krankenversicherung a.G. ein und erklärte, sowohl die bisher entstandenen als auch die zukünftig entstehenden Kosten für die Behandlung zu übernehmen“, freut sich Rechtsanwältin Kempf für ihren Mandanten. „Unser Mandant freute sich ebenfalls sehr darüber, dass das Verfahren so erfolgreich zu Ende ging. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist,“ zieht Rechtsanwältin Kempf ein positives Resümee.