Die Allianz Lebensversicherung hat einem von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vertretenen Versicherungsnehmer eine Abfindung in fünfstelliger Höhe aus zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen ausbezahlt.
Ein Mandant von L&P Rechtsanwälte hatte Ende 2018 Antrag auf Leistungen aus zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der Allianz Lebensversicherung gestellt. Dem Antrag lag eine psychische Erkrankung zugrunde, die dazu führte, dass der Versicherungsnehmer seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte. „Um auf Nummer sicher zu gehen, beauftragte unser Mandant uns damit, ihn bei der Antragstellung und der folgenden Bearbeitung des Leistungsfalls anwaltlich zu begleiten. Nach wenigen Wochen lag dann auch bereits die Leistungszusage der Allianz Lebensversicherung für die Zukunft vor,“ erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L&P Rechtsanwälte mit.
Im Streit stand dann allerdings noch, inwiefern bzw. inwieweit die Versicherung für die Vergangenheit leisten sollte. Denn unser Mandant hatte seinen Beruf schon mehrere Jahre lang nicht mehr konsequent ausgeübt, ohne sich hierbei allerdings tatsächlich berufsunfähig zu fühlen. Dementsprechend verweigerte die Allianz auch die Zahlung für die Vergangenheit.
„Wir wurden daraufhin von unserem Mandanten beauftragt, die Leistungen auch für die Vergangenheit geltend zu machen. Die Schwierigkeit bestand darin, darzulegen und nachzuweisen, dass zum einen unser Mandant tatsächlich berufsunfähig war. Zum anderen musste aber klargestellt werden, dass die Verspätung der Meldung der Berufsunfähigkeit durch unseren Mandanten nicht schuldhaft erfolgte. Denn dann wäre die verspätete Meldung nach der Rechtsprechung als fahrlässig einzustufen, mit der Folge, dass kein Anspruch mehr bestand.“
Die Allianz Lebensversicherung erkannte die Problematik auf Seiten des Versicherungsnehmers und lehnte zunächst weitere Zahlung ab. Nach intensiver Korrespondenz zwischen L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte und der Allianz konnte diese jedoch davon überzeugt werden, die Berufsunfähigkeit ihres Versicherungsnehmers auch für die Vergangenheit umfassend zu prüfen.
„Unser Mandant hatte allerdings kein Interesse an einem langjährigen Verfahren, so dass er uns beauftragte, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen,“ so der Fachanwalt für Versicherungsrecht weiter. Dieses Bemühen endete zeitnah und erfolgreich, indem die Parteien beschlossen, sich auf Basis eines 50 %-igen Vergleichs zu einigen. „Für unseren Mandanten ist dies der Idealfall. Er beendet das Verfahren mit einer hohen fünfstelligen Zahlung sowie der weiteren Rentenzahlung für die Zukunft.“