Die Alte Leipziger Versicherung hat einen Versicherungsnehmer, der in seinem versicherten Beruf als Fußballprofi berufsunfähig wurde, auf einen Verweisberuf als Eventmanager verwiesen, da beide Berufe hinsichtlich ihrer sozialen Wertschätzung vergleichbar wären.
Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2004 eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei der Alten Leipziger Versicherung abgeschlossen. Im Herbst 2010 wurde unser Mandant in seinem Beruf als Fußballprofi berufsunfähig. Die Alte Leipziger Versicherung erkannte in der Folge die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten auch an und leistete bis zum Frühjahr 2017 die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Dann gelangte sie allerdings im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zu dem Ergebnis, dass unser Mandant den Beruf des Eventmanagers ausübe, sodass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliege, weil unser Mandant einen Verweisberuf ausübe, der u.a. dem sozialen Ansehen des versicherten Berufs entspreche. Folge hiervon war, dass die Alte Leipziger Versicherung die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung einstellte.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach eingehender Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Alten Leipziger Versicherung fehlerhaft sein dürfte“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht. Denn Voraussetzung für eine Leistungseinstellung ist, dass der Versicherungsnehmer einen Beruf ausübt, der mit dem früheren Beruf hinsichtlich der Lebensstellung vergleichbar ist. „Von einer Vergleichbarkeit der beiden Berufe hinsichtlich des sozialen Ansehens kann nach unserer Bewertung aber keine Rede sein. Fußballprofis gelten in unserer Zeit als Idole und haben somit einen hohen sozialen Status. Dies gilt bei allem Respekt für den Beruf des Eventmanagers bei dieser Tätigkeit eher weniger.“
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft haben daher das Mandat übernommen und die Alte Leipziger Versicherung aufgefordert, den bestehenden Anspruch des Versicherungsnehmers anzuerkennen. „Wir sind zuversichtlich, bereits außergerichtlich eine Einigung mit der Versicherung herbeiführen zu können. “