Alte Leipziger Versicherung verweist berufsunfähigen Fußballprofi auf einen Job als Eventmanager

Die Alte Leipziger Versicherung hat einen Versicherungsnehmer, der in seinem versicherten Beruf als Fußballprofi berufsunfähig wurde, auf einen Verweisberuf als Eventmanager verwiesen, da beide Berufe hinsichtlich ihrer sozialen Wertschätzung vergleichbar wären.

Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2004 eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei der Alten Leipziger Versicherung abgeschlossen. Im Herbst 2010 wurde unser Mandant in seinem Beruf als Fußballprofi berufsunfähig. Die Alte Leipziger Versicherung erkannte in der Folge die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten auch an und leistete bis zum Frühjahr 2017 die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Dann gelangte sie allerdings im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zu dem Ergebnis, dass unser Mandant den Beruf des Eventmanagers ausübe, sodass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliege, weil unser Mandant einen Verweisberuf ausübe, der u.a. dem sozialen Ansehen des versicherten Berufs entspreche. Folge hiervon war, dass die Alte Leipziger Versicherung die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung einstellte.

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach eingehender Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Alten Leipziger Versicherung fehlerhaft sein dürfte“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht. Denn Voraussetzung für eine Leistungseinstellung ist, dass der Versicherungsnehmer einen Beruf ausübt, der mit dem früheren Beruf hinsichtlich der Lebensstellung vergleichbar ist. „Von einer Vergleichbarkeit der beiden Berufe hinsichtlich des sozialen Ansehens kann nach unserer Bewertung aber keine Rede sein. Fußballprofis gelten in unserer Zeit als Idole und haben somit einen hohen sozialen Status. Dies gilt bei allem Respekt für den Beruf des Eventmanagers bei dieser Tätigkeit eher weniger.“

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft haben daher das Mandat übernommen und die Alte Leipziger Versicherung aufgefordert, den bestehenden Anspruch des Versicherungsnehmers anzuerkennen. „Wir sind zuversichtlich, bereits außergerichtlich eine Einigung mit der Versicherung herbeiführen zu können. “

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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