Anwaltshaftung - Wir helfen Ihnen!
Ihre Kanzlei für Anwaltshaftung
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrem Anwalt!
Ihr Rechtsanwalt hat einen Anwaltsfehler begangen?
Wenn Sie durch einen Fehler Ihres Anwalts einen finanziellen Schaden erlitten haben, helfen wir Ihnen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sofern Ihr Anwalt den Schaden nicht selbst ersetzt, setzen wir den Schadensersatz gegenüber der Haftpflichtversicherung durch.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen anbieten, die Erfolgsaussichten kostenfrei für Sie zu prüfen. Anschließend erstellen wir für Sie ein Honorarangebot oder treten direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Was tun bei einem Anwaltsfehler?
Definition Anwaltsfehler
Was ist ein Anwaltsfehler?
Für einen Rechtsanwalt bestehen in einem Mandatsverhältnis Kern- und Nebenpflichten. Er haftet dem Mandanten gegenüber auf Schadensersatz, wenn er diese Pflichten verletzt. Die häufigsten anwaltlichen Pflichtverletzungen sind:
- Fristversäumnis
- Verjährung
- Unzureichender Sachvortrag
- Fehlerhafte Darstellung der Erfolgsaussichten und Kosten
Ihr Rechtsanwalt hat einen der obigen Fehler begangen und Sie haben hierdurch einen Schaden erlitten? Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die Erstprüfung ist kostenlos.
Fehler beweisen
Wie beweise ich einen Rechtsanwaltsfehler?
Die Beweisführung kann sich z.B. aus einem für Sie negativen Urteil ergeben. Vielleicht liegt Ihnen auch Korrespondenz mit Ihrem Anwalt vor, die die Pflichtverletzung belegt. Oder Sie haben Zeugen, die diese bestätigen können. Wir prüfen die Erfolgsaussichten.
Hier finden Sie Beispiele für Rechtsanwaltsfehler:
Mein Rechtsanwalt hat eine Frist versäumt.
Die Fristenwahrung gehört zu den Kardinalpflichten des Rechtsanwalts. Versäumnisse führen zur Anwaltshaftung, wenn die Fristversäumnis zum Anspruchsverlust geführt hat.
Mein Rechtsanwalt hat den Anspruch verjähren lassen.
Die Verhinderung der Verjährung von Ansprüchen gehört ebenfalls zu den Kardinalpflichten des Rechtsanwalts. Auch hier führen Fehler zur Anwaltshaftung, wenn die Verjährung zum Anspruchsverlust geführt hat.
Mein Rechtsanwalt hat den Sachverhalt nicht ausreichend dargestellt.
Der Rechtsanwalt muss den Sachverhalt so darstellen, dass die Klage zumindest schlüssig ist. Gelingt ihm dies nicht, ist die Klage unsubstantiiert. Dies kann man meistens auch dem Urteil entnehmen. Wenn diese Unzulänglichkeit passiert, obwohl Sie Ihrem Anwalt ausreichend Tatsachenvortrag zur Verfügung gestellt haben, kann hierin eine anwaltliche Pflichtverletzung liegen.
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen und schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie Ansprüche geltend machen können!
Ansprüche
Welche Ansprüche stehen mir zu?
Ihnen können mehrere Ansprüche additiv zustehen. Wenn Sie Ihren Anspruch ohne den Anwaltsfehler erfolgreich durchgesetzt hätten, hat Sie der Rechtsanwalt so zu stellen, als hätten Sie das Verfahren gewonnen. Hinzu kommen die Prozesskosten, die Ihnen der vorherige Rechtsanwalt erstatten muss.
Sie haben einen Schaden durch einen Anwaltsfehler erlitten? Rufen Sie uns an. Wir überprüfen Ihre Ansprüche.
Unsere Leistung
Wie unterstützen wir Sie?
Die Erstprüfung führen wir kostenfrei durch. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechnen wir mit dieser ab. Alternativ unterbreiten wir Ihnen ein Honorarangebot. Im Einzelfall werden wir auch auf Basis eines Erfolgshonorars tätig. Unsere Unterstützung im Einzelnen:
- Kostenlose Erstprüfung
- Honorarangebot oder Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung
- Begründung der Ansprüche gegenüber der Gegenseite
- Führen von Regulierungsgesprächen
- Gegebenenfalls Prozessführung vor Gericht
Rufen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche – von Anfang an.
Voraussetzungen für eine Mandatierung
Wann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie?
Wir bitten um Beachtung, dass wir keine Beratungsstelle sind. Wenn Sie also Fragen zu dem Thema haben, ob Ihr Anwalt etwas machen durfte oder nicht, oder Sie sich über sein Verhalten beschweren möchten, bitten wir Sie, sich an die zuständige Anwaltskammer zu wenden. Diese ist nämlich die Aufsichtsbehörde für Rechtsanwälte und prüft etwaiges Fehlverhalten.
Wir sind nur zuständig, wenn Sie eine konkrete Schadensersatzforderung gegenüber Ihrem Anwalt haben, weil dieser eine Pflicht aus dem Anwaltsvertrag verletzt hat. Hierzu gehören insbesondere Fristversäumnisse oder rechtliche Falschbewertungen. In der Regel stehen diese fest durch ein Urteil oder zumindest ein Protokoll eines Gerichts. Auch ein Honorarrückzahlungsanspruch kann im Einzelfall bestehen, wenn keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernommen hat.
Wir bitten auch um Beachtung, dass wir nur ab einem Mindestanspruch in Höhe von 30.000,- € Anwaltshaftungsmandate übernehmen.
Wenn Ihre Anfrage also eine Schadensersatzforderung in der genannten Höhe darstellt, bitten wir idealiter um Kurzdarstellung und Übersendung der relevanten Unterlagen per E-Mail. Dann prüfen wir diese für Sie kostenfrei.
Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.