Anwaltshaftung - Wir helfen Ihnen!

Ihre Kanzlei für Anwaltshaftung​

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrem Anwalt!

Ihr Rechtsanwalt hat einen Anwaltsfehler begangen?

Wenn Sie durch einen Fehler Ihres Anwalts einen finanziellen Schaden erlitten haben, helfen wir Ihnen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sofern Ihr Anwalt den Schaden nicht selbst ersetzt, setzen wir den Schadensersatz gegenüber der Haftpflichtversicherung durch.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen anbieten, die Erfolgsaussichten kostenfrei für Sie zu prüfen. Anschließend erstellen wir für Sie ein Honorarangebot oder treten direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt. 

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unser Ansatz

Als hochspezialisierte Kanzlei für Anwaltshaftungsrecht bieten wir Ihnen exzellente Expertise und individuelle Betreuung auf höchstem Niveau. Unser Team konzentriert sich ausschließlich auf dieses anspruchsvolles Rechtsgebiet, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und eine durchsetzungsstarke Vertretung zu garantieren. Unter der Leitung von Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., werden multidisziplinäre Fachkenntnisse dank spezialisierter Of Counsels (Experten mit beratender Funktion insbesondere mit betriebswirtschaftlichem, steuerrechtlichen, psychologischem und IT-Hintergrund) und strategisches Geschick kombiniert, um Mandanten in komplexen Verfahren bestmöglich zu vertreten.

Was tun bei einem Anwaltsfehler?

Definition Anwaltsfehler

Was ist ein Anwaltsfehler?

Für einen Rechtsanwalt bestehen in einem Mandatsverhältnis Kern- und Nebenpflichten. Er haftet dem Mandanten gegenüber auf Schadensersatz, wenn er diese Pflichten verletzt. Die häufigsten anwaltlichen Pflichtverletzungen sind:

Bank und Kapitalmarktrecht

Ihr Rechtsanwalt hat einen der obigen Fehler begangen und Sie haben hierdurch einen Schaden erlitten? Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die Erstprüfung ist kostenlos.

Fehler beweisen

Wie beweise ich einen Rechtsanwaltsfehler?

Die Beweisführung kann sich z.B. aus einem für Sie negativen Urteil ergeben. Vielleicht liegt Ihnen auch Korrespondenz mit Ihrem Anwalt vor, die die Pflichtverletzung belegt. Oder Sie haben Zeugen, die diese bestätigen können. Wir prüfen die Erfolgsaussichten. 

Hier finden Sie Beispiele für Rechtsanwaltsfehler:

Mein Rechtsanwalt hat eine Frist versäumt.

Die Fristenwahrung gehört zu den Kardinalpflichten des Rechtsanwalts. Versäumnisse führen zur Anwaltshaftung, wenn die Fristversäumnis zum Anspruchsverlust geführt hat.

Mein Rechtsanwalt hat den Anspruch verjähren lassen.

Die Verhinderung der Verjährung von Ansprüchen gehört ebenfalls zu den Kardinalpflichten des Rechtsanwalts. Auch hier führen Fehler zur Anwaltshaftung, wenn die Verjährung zum Anspruchsverlust geführt hat.

Mein Rechtsanwalt hat den Sachverhalt nicht ausreichend dargestellt.

Der Rechtsanwalt muss den Sachverhalt so darstellen, dass die Klage zumindest schlüssig ist. Gelingt ihm dies nicht, ist die Klage unsubstantiiert. Dies kann man meistens auch dem Urteil entnehmen. Wenn diese Unzulänglichkeit passiert, obwohl Sie Ihrem Anwalt ausreichend Tatsachenvortrag zur Verfügung gestellt haben, kann hierin eine anwaltliche Pflichtverletzung liegen.

Schicken Sie uns Ihre Unterlagen und schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie Ansprüche geltend machen können!

Ansprüche

Welche Ansprüche stehen mir zu?

Ihnen können mehrere Ansprüche additiv zustehen. Wenn Sie Ihren Anspruch ohne den Anwaltsfehler erfolgreich durchgesetzt hätten, hat Sie der Rechtsanwalt so zu stellen, als hätten Sie das Verfahren gewonnen. Hinzu kommen die Prozesskosten, die Ihnen der vorherige Rechtsanwalt erstatten muss.

Sie haben einen Schaden durch einen Anwaltsfehler erlitten? Rufen Sie uns an. Wir überprüfen Ihre Ansprüche.

Fachkanzlei Versicherungsrecht

Unsere Leistung

Wie unterstützen wir Sie?

Die Erstprüfung führen wir kostenfrei durch. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechnen wir mit dieser ab. Alternativ unterbreiten wir Ihnen ein Honorarangebot. Im Einzelfall werden wir auch auf Basis eines Erfolgshonorars tätig. Unsere Unterstützung im Einzelnen:

Versicherung zahlt nicht

Rufen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche – von Anfang an.

Unsere Zuständigkeit

Wann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie?

Wir bitten um Beachtung, dass wir keine Beratungsstelle sind. Wenn Sie also Fragen zu dem Thema haben, ob Ihr Anwalt etwas machen durfte oder nicht, oder Sie sich über sein Verhalten beschweren möchten, bitten wir Sie, sich an die zuständige Anwaltskammer zu wenden. Diese ist nämlich die Aufsichtsbehörde für Rechtsanwälte und prüft etwaiges Fehlverhalten.

Wir sind nur zuständig, wenn Sie eine konkrete Schadensersatzforderung gegenüber Ihrem Anwalt haben, weil dieser eine Pflicht aus dem Anwaltsvertrag verletzt hat. Hierzu gehören insbesondere Fristversäumnisse oder rechtliche Falschbewertungen. In der Regel stehen diese fest durch ein Urteil oder zumindest ein Protokoll eines Gerichts. Auch ein Honorarrückzahlungsanspruch kann im Einzelfall bestehen, wenn keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernommen hat.

Wir bitten auch um Beachtung, dass wir nur ab einem Mindestanspruch in Höhe von 10.000,- € Anwaltshaftungsmandate übernehmen.

Wenn Ihre Anfrage also eine Schadensersatzforderung in der genannten Höhe darstellt, bitten wir idealiter um Kurzdarstellung und Übersendung der relevanten Unterlagen per E-Mail. Dann prüfen wir diese für Sie kostenfrei.

Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!

Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.

L & P  München
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80333 München
Tel: 089 999 533 450

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* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Wir sind für Sie da

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V.H.:
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"Als ich merkte, dass mein vorheriger Anwalt grobe Fehler begangen hatte, die meinen Fall negativ beeinflussten, war ich am Boden zerstört. Die Expertise im Bereich Anwaltshaftung war für mich Neuland, aber das Team, das ich dann konsultierte, zeigte mir, wie ich meine Rechte geltend machen kann. Sie waren klar in ihrer Kommunikation, methodisch in ihrem Ansatz und bewiesen ein tiefes Verständnis für die Nuancen der Anwaltshaftung. Dank ihnen habe ich Gerechtigkeit erfahren."
C.R.:
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"Ich hätte nie gedacht, dass ich jemals in eine Position geraten würde, in der ich einen Anwalt wegen Fahrlässigkeit verklagen müsste. Aber als es dazu kam, war ich froh, Experten im Bereich Anwaltshaftung an meiner Seite zu haben. Sie zeigten mir, dass auch Juristen für ihre Fehler zur Rechenschaft gezogen werden können. Professionell, einfühlsam und zielgerichtet hat mir Herr Luber weitergeholfen - ich kann seine Dienste nur empfehlen."
S.S:
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"Die Auseinandersetzung mit meinem früheren Anwalt war psychisch und emotional extrem belastend. Als ich mich auf die Suche nach einem Spezialisten im Bereich Anwaltshaftung machte, brauchte ich jemanden, der nicht nur das nötige Fachwissen hatte, sondern auch die menschliche Seite verstand. Die Kanzlei Luber und Pratsch, die ich schließlich beauftragte, hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Frau Kempfs Engagement und ihre Unterstützung waren unermesslich wertvoll in dieser herausfordernden Zeit."
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