Die Auslands-Krankenversicherung Union Krankenversicherung AG hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen Vergleichsbetrag i.H.v. 10.000,- € an einen Versicherungsnehmer gezahlt, nachdem sie zuvor eine Leistung abgelehnt hatte.
Unfall im Südafrika-Urlaub
Unsere Mandantin verunfallte im Urlaub in Südafrika und musste sich einer Operation unterziehen. Da sie über eine Auslandskrankenversicherung bei der Union Krankenversicherung AG verfügte, machte sie sich keine Sorgen über die Kostenübernahme und reichte die Rechnungen dort ein.
Ablehnung durch die Auslands-Krankenversicherung
Die Versicherung lehnte aber den Versicherungsfall mit Verweis darauf ab, dass unsere Mandantin die Versicherungsdauer von 56 Tagen im Ausland überschritten habe.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Sie schrieb daher die Versicherung an und begründete, warum das versicherte Ereignis, mithin der Unfall und die stationäre Aufnahme, noch in die versicherte Zeit fielen.
Erfolg für L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Zwar blieb die Versicherung erst bei ihrer Ansicht, schließlich konnte aber eine vergleichsweise Einigung erzielt werden, die eine Zahlung i.H.v. € 10.000,- vorsah und damit einen 2/3-Vergleich darstellte. Da unsere Mandantschaft ein langwieriges Klageverfahren vermeiden wollte, war sie damit vollauf zufrieden.
„Wir freuen uns, dass das Verfahren nach kurzer Zeit beendet werden konnte und unsere Mandantschaft Zahlungen erhalten hat. Dies zeigt, dass Versicherungen durch detaillierte Begründungen der Fehlerhaftigkeit des Vorgehens auch außergerichtlich davon überzeugt werden können, Versicherungsfälle trotz vorheriger Ablehnung anzuerkennen. Wir als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft sind überzeugt davon, dass es sich lohnen kann, wenn Leistungsablehnungen von Fachanwälten geprüft werden,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.