Die Axa Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Versicherungsnehmer einen Vergleichsbetrag in Höhe von 70.000,- Euro gezahlt, nachdem die Versicherung dies zuvor verweigert hatte.
Bei unserem Mandanten wurde Ende 2019 in sein Haus eingebrochen und zahlreiche Wertgegenstände sowie Bargeld in einem Gesamtwert von 160.000 Euro gestohlen. Seine Hausratversicherung erklärte daraufhin zwar das Anerkenntnis hinsichtlich des Versicherungsfalls dem Grunde nach, übernahm aber nur einen kleinen Teil des Schadens. Ursächlich hierfür waren die vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen für Bargeld und Schmucksachen. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an seine Versicherungsmaklergesellschaft und warf dieser vor, dass diese ihn bei Übernahme des Maklermandats nicht hinreichend beraten hätte. Nahezu eineinhalb Jahre lang tat sich aber nicht viel, sodass er schließlich die Geduld verlor und sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft wandte. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte einen Anspruch gegen die Maklergesellschaft hatte. „Allerdings war die Einrede der Maklerin hinsichtlich eines möglichen Mitverschuldens nicht völlig von der Hand zu weisen.“
Die Maklergesellschaft wurde daraufhin angeschrieben und ausführlich begründet, warum dem Mandanten von Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ein Schadensersatzanspruch zustand. Daraufhin meldete sich die Axa Versicherung als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Maklergesellschaft und schlug einen Vergleich vor. Nach etwas Nachverhandeln wurde ein entsprechender Vergleich auch zeitnah geschlossen. „Für unseren Mandanten ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil ein langwieriger Prozess vermieden werden und er innerhalb von 2 Monaten nach Mandatierung unserer Kanzlei einen zwei-Drittel-Vergleich abschließen konnte. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..