Axa Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zahlt 70.000,- Euro für Maklerverschulden

Die Axa Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Versicherungsnehmer einen Vergleichsbetrag in Höhe von 70.000,- Euro gezahlt, nachdem die Versicherung dies zuvor verweigert hatte.

Bei unserem Mandanten wurde Ende 2019 in sein Haus eingebrochen und zahlreiche Wertgegenstände sowie Bargeld in einem Gesamtwert von 160.000 Euro gestohlen. Seine Hausratversicherung erklärte daraufhin zwar das Anerkenntnis hinsichtlich des Versicherungsfalls dem Grunde nach, übernahm aber nur einen kleinen Teil des Schadens. Ursächlich hierfür waren die vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen für Bargeld und Schmucksachen. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an seine Versicherungsmaklergesellschaft und warf dieser vor, dass diese ihn bei Übernahme des Maklermandats nicht hinreichend beraten hätte. Nahezu eineinhalb Jahre lang tat sich aber nicht viel, sodass er schließlich die Geduld verlor und sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft wandte. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte einen Anspruch gegen die Maklergesellschaft hatte. „Allerdings war die Einrede der Maklerin hinsichtlich eines möglichen Mitverschuldens nicht völlig von der Hand zu weisen.“

Die Maklergesellschaft wurde daraufhin angeschrieben und ausführlich begründet, warum dem Mandanten von Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ein Schadensersatzanspruch zustand. Daraufhin meldete sich die Axa Versicherung als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Maklergesellschaft und schlug einen Vergleich vor. Nach etwas Nachverhandeln wurde ein entsprechender Vergleich auch zeitnah geschlossen. „Für unseren Mandanten ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil ein langwieriger Prozess vermieden werden und er innerhalb von 2 Monaten nach Mandatierung unserer Kanzlei einen zwei-Drittel-Vergleich abschließen konnte. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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