Die Basler Sachversicherungs-AG hat einem Versicherungsnehmer nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte eine Abfindung in Höhe von € 100.000,- bezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Unfallversicherung wegen Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen durch den Mandanten angefochten hatte.
Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte Ende 2015 eine Unfallversicherung für seinen Sohn abgeschlossen. Im März 2017 stellte unser Mandant Antrag auf Leistungen für seinen Sohn, der wegen eines Gendefekts Entwicklungsverzögerungen aufwies.
Die Basler Lebensversicherungs-AG holte daraufhin ärztliche Atteste ein und erhielt hierbei Kenntnis von dieser Behinderung. Dies nahm die Basler Sachversicherungs-AG zum Anlass, den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Pratsch, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Heilbronn eingeleitet. Dieses schlug den Parteien in der mündlichen Verhandlung eine vergleichsweise Einigung vor, die die Zahlung der Versicherung in Höhe von € 100.000,- bei Vertragsaufhebung vorsah. „Unser Mandant freute sich sehr darüber, dass der Richter diesen Betrag als angemessen ansah. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist“, zieht Rechtsanwältin Pratsch ein positives Resümee. Das Ziel von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälten, für ihre Mandanten zeitnah mit den Versicherungen eine Lösung zu finden, ist in diesem Verfahren erneut aufgegangen.