Die Beweislast dafür, dass der Versicherungsfall vorsätzlich gerade von dem Versicherungsnehmer herbeigeführt wurde, liegt bei der Versicherung.
Das Landgericht Lübeck hat mit Datum vom 21. Dezember 2012, Az. 4 O 286/10, festgestellt, dass die Beweislast dafür, dass der Versicherungsfall vorsätzlich gerade von dem Versicherungsnehmer herbeigeführt wurde, bei der Versicherung liegt. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Versicherung Leistungen abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass der unstreitig vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfall von dem Versicherungsnehmer herbeigeführt worden sei und sie daher nicht eintrittspflichtig sei. Das Landgericht verurteilte gleichwohl die Versicherung zur Zahlung und begründete das Urteil damit, dass zwar in der Tat unstreitig sei, dass der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt worden sei. Allerdings liege die Darlegungs- und Beweislast für die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls bei dem Versicherer. Dieser müsse hierzu den Vollbeweis erbringen. Vorliegend spreche zwar viel für eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls gerade durch den Versicherungsnehmer, bewiesen sei dies aber nicht.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass nicht der Versicherungsnehmer alles beweisen muss. Er muss lediglich den Eintritt des Versicherungsfalls darlegen und beweisen. Die Versicherung ist dann beweislastig dafür, dass sie vorgeblich nicht eintrittspflichtig sein soll. Dieser Beweis ist im Wege des Vollbeweises zu führen, sodass hohe Hürden für eine erfolgreiche Verteidigung des Versicherers bestehen. “
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.