Beweislast für die Unrichtigkeit der Angaben im Versicherungsantrag liegt bei der Lebensversicherung

Die Beweislast für die Unrichtigkeit der Angaben im Versicherungsantrag liegt bei der Lebensversicherung.

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Datum vom 20. Januar 2002, Az. 20 U 130/09, festgestellt, dass die Beweislast für die Unrichtigkeit der Angaben im Versicherungsantrag bei der Lebensversicherung liegt, sodass nicht der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass seine Erläuterung für eine unterbliebene Angaben im schriftlichen Antrag zutreffend ist. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Lebensversicherung den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklärt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen falsch beantwortet habe. Das Landgericht verurteilte gleichwohl die Versicherung antragsgemäß.

Auf die hiergegen eingelegte Berufung der Versicherung verurteilte auch das Oberlandesgericht die Versicherung und erklärte, dass es nicht darauf ankomme, ob der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen falsch beantwortet habe. Denn nicht der Versicherungsnehmer müsste beweisen, dass seine Erklärung für eine unterbliebene Angabe im schriftlichen Antrag zutreffend ist. Vielmehr treffe den Versicherer die Beweislast für die Unrichtigkeit der Erklärung des Versicherungsnehmers. Vorliegend habe dieser zwar die Gesundheitsfragen falsch beantwortet. Die Beklagte habe aber nicht den Beweis dafür erbracht, dass der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt habe.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Lebensversicherung muss für einen wirksamen Rücktritt nachweisen, dass der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen vorsätzlich falsch beantwortet habe. Die Hürden für einen Rücktritt wegen Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen sind somit hoch. In der Regel wird dies einer Versicherung nicht gelingen, wenn der Versicherungsnehmer plausibel darlegt, warum er die Fragen falsch beantwortet hat.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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