Die Beweislast für die Unrichtigkeit der Angaben im Versicherungsantrag liegt bei der Lebensversicherung.
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Datum vom 20. Januar 2002, Az. 20 U 130/09, festgestellt, dass die Beweislast für die Unrichtigkeit der Angaben im Versicherungsantrag bei der Lebensversicherung liegt, sodass nicht der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass seine Erläuterung für eine unterbliebene Angaben im schriftlichen Antrag zutreffend ist. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Lebensversicherung den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklärt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen falsch beantwortet habe. Das Landgericht verurteilte gleichwohl die Versicherung antragsgemäß.
Auf die hiergegen eingelegte Berufung der Versicherung verurteilte auch das Oberlandesgericht die Versicherung und erklärte, dass es nicht darauf ankomme, ob der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen falsch beantwortet habe. Denn nicht der Versicherungsnehmer müsste beweisen, dass seine Erklärung für eine unterbliebene Angabe im schriftlichen Antrag zutreffend ist. Vielmehr treffe den Versicherer die Beweislast für die Unrichtigkeit der Erklärung des Versicherungsnehmers. Vorliegend habe dieser zwar die Gesundheitsfragen falsch beantwortet. Die Beklagte habe aber nicht den Beweis dafür erbracht, dass der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt habe.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Lebensversicherung muss für einen wirksamen Rücktritt nachweisen, dass der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen vorsätzlich falsch beantwortet habe. Die Hürden für einen Rücktritt wegen Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen sind somit hoch. In der Regel wird dies einer Versicherung nicht gelingen, wenn der Versicherungsnehmer plausibel darlegt, warum er die Fragen falsch beantwortet hat.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.