BGH: Sofortige Prüfungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Bundesgerichthof hat mit Hinweisbeschluss vom 15. Februar 2017, Az. IV ZR 280/15, festgestellt, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen eine geltend gemachte Berufsunfähigkeit unverzüglich prüfen müssen. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die Versicherungsnehmerin bei der beklagten Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt. Diese reagierte auf den Leistungsantrag, indem sie der Versicherungsnehmerin eine Vergleichsvereinbarung vorschlug, die eine elfmonatige Zahlung der vereinbarten Rente und im Anschluss die Leistungsprüfung der Versicherung vorsah. Die Versicherungsnehmerin stimmte diesem Vorschlag zu. Nach Ablauf der elfmonatigen Leistungszeitraum stellte die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlungen ein und ließ die Versicherungsnehmerin fachärztlich untersuchen. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Berufsunfähigkeit vorliegen würde. Hiergegen wandte sich die Versicherungsnehmerin und reichte Klage beim Landgericht Saarbrücken ein.

Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht hingegen verurteilte die Versicherung zur Zahlung von BU-Leistungen für den Zeitraum vom Ablauf der Vergleichsvereinbarung bis zur Ablehnungsentscheidung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Auf die hiergegen von der Berufsunfähigkeitsversicherung eingelegte Revision bestätigte der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts und stellte klar, dass die Verurteilung rechtsfehlerfrei war. Denn das Vorgehen der Versicherung, die Erstprüfung der Berufsunfähigkeit um ein Jahr zu verschieben anstatt umgehend die Leistungsprüfung einzuleiten, stelle eine ungerechtfertigte Benachteiligung des Versicherten dar. Dies gelte selbst dann, wenn der Versicherer zuvor seinen Kunden über die Rechtsfolgen einer befristeten Zusage aufklärt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung nahm auf diesen deutlichen Hinweis des Bundesgerichtshofs die Berufung zurück.

 Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Der Bundesgerichtshof hat erneut festgestellt, dass den Versicherungen für Entscheidungen, die für die Versicherungskunden nachteilig sind, enge Grenzen zu setzen sind. Versicherungsnehmer sollten daher rechtlichen Rat einholen, bevor sie entsprechende Angebote von Versicherungen annehmen.“

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher Versicherungsnehmern in vergleichbaren Situationen, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft – gerade auch bei Vergleichsangeboten – dies von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Denn häufig gehen derartige Vergleiche zu Lasten der Versicherungsnehmer.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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