BWF Stiftung: Landgericht Dortmund verurteilt Anlagevermittler zu Schadensersatz – Sehr gute Aussichten auf Schadensersatz

Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 10.02.2017, Az. 3 O 140/16, einen Anlagevermittler zu Schadensersatz verurteilt.

Zahlreiche Anleger der Goldanlage der BWF Stiftung haben bereits Klage gegen Anlageberater eingereicht. Denn aufgrund der Insolvenz der BWF Stiftung dürfte von einem Totalverlust, zumindest aber von erheblichen Verlusten auszugehen sein. In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Dortmund vom 10.02.2017, Az. 3 O 140/16, wurde nun ein weiterer Anlagevermittler zu Schadensersatz verurteilt.

„Es macht daher für die Anleger zum jetzigen Zeitpunkt nach unserer Einschätzung keinen Sinn, weiter abzuwarten. Denn die Insolvenzquote ist im bundesdeutschen Durchschnitt bekanntlich sehr gering“, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Hinzu kommt, dass von sehr guten Erfolgsaussichten für Schadensersatzverfahren auszugehen ist. Denn mehrere Vermittler der Goldanlage wurden von Gerichten inzwischen zu Schadensersatz verurteilt. Dabei stützten die Gerichte die Verurteilung auf unterschiedliche Begründungen. Das Landgericht Dortmund hat einen Anlagevermittler nun zu Schadensersatz verurteilt, weil der Vermittler es unterlassen habe, die Anlegerin darüber aufzuklären, dass es sich bei der Gold-Anlage der BWF-Stiftung um ein verbotenes Einlagengeschäft und somit um ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz handelt.“

Für die Anleger bedeutet dies, dass sie auf der Grundlage dieser Urteile die Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können.

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

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Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

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