Corona: Landgericht Düsseldorf weist ERGO im Zusammenhang mit Betriebsschließungs-Versicherung auf drohende Prozessniederlage hin

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Verfahren seine vorläufige Rechtsansicht dahingehend geäußert, dass die Klage gegen die ERGO im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Aussicht auf Erfolg hat, weil der mit der Klage geltend gemachte Anspruch aus der Betriebsschließungsversicherung dem Grunde nach berechtigt ist.

Geklagt hatte ein Hotel, das bei der ERGO Versicherung gegen eine Betriebsschließung versichert war und im Frühjahr coronabedingt schließen musste. Trotz der günstigen Versicherungsbedingungen, die eine Eintrittspflicht der ERGO bei einer Betriebsschließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes vorsah, bot die Versicherung lediglich einen Vergleich über 15 % des Anspruchs – die bereits breit in der Öffentlichkeit diskutierte „Bayerische Lösung“. Die Inhaber des Hotels waren damit jedoch nicht einverstanden und reichten daher durch die Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Sommer Klage beim Landgericht Düsseldorf ein. Das Gericht wies nun die Parteien darauf hin, dass es nach seiner vorläufigen Rechtsansicht davon ausgehe, dass die Klage Erfolg haben werde.

„Es kommt somit, wie regelmäßig, auf den Einzelfall an. Entscheidend ist hierbei der exakte Wortlaut der Versicherungsbedingungen“, erklärt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Die Aufgabe besteht daher darin, zu prüfen, ob die Versicherungsbedingungen den Eindruck erwecken, dass nur Betriebsschließungen wegen explizit aufgeführten Krankheitserregern versichert seien, oder ob die Versicherungsbedingungen eher allgemein auf das Infektionsschutzgesetz verweisen. Eine seriöse fachanwaltliche Prüfung führt bereits im Vorfeld eines Prozesses dazu, die Erfolgsaussichten konkret einschätzen zu können.“

Die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft empfiehlt daher von Betriebsschließungen betroffenen Betrieben, etwaige Vergleichsangebote nicht pauschal anzunehmen, sondern ihre Ansprüche von auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälten prüfen zu lassen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

München I Hamburg*I Berlin*I Köln*I Frankfurt*I Hannover*I Leipzig *I Stuttgart*I Coburg*

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden
Aktuelle Fälle
Versicherungsrecht