Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Verfahren seine vorläufige Rechtsansicht dahingehend geäußert, dass die Klage gegen die ERGO im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Aussicht auf Erfolg hat, weil der mit der Klage geltend gemachte Anspruch aus der Betriebsschließungsversicherung dem Grunde nach berechtigt ist.
Geklagt hatte ein Hotel, das bei der ERGO Versicherung gegen eine Betriebsschließung versichert war und im Frühjahr coronabedingt schließen musste. Trotz der günstigen Versicherungsbedingungen, die eine Eintrittspflicht der ERGO bei einer Betriebsschließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes vorsah, bot die Versicherung lediglich einen Vergleich über 15 % des Anspruchs – die bereits breit in der Öffentlichkeit diskutierte „Bayerische Lösung“. Die Inhaber des Hotels waren damit jedoch nicht einverstanden und reichten daher durch die Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Sommer Klage beim Landgericht Düsseldorf ein. Das Gericht wies nun die Parteien darauf hin, dass es nach seiner vorläufigen Rechtsansicht davon ausgehe, dass die Klage Erfolg haben werde.
„Es kommt somit, wie regelmäßig, auf den Einzelfall an. Entscheidend ist hierbei der exakte Wortlaut der Versicherungsbedingungen“, erklärt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Die Aufgabe besteht daher darin, zu prüfen, ob die Versicherungsbedingungen den Eindruck erwecken, dass nur Betriebsschließungen wegen explizit aufgeführten Krankheitserregern versichert seien, oder ob die Versicherungsbedingungen eher allgemein auf das Infektionsschutzgesetz verweisen. Eine seriöse fachanwaltliche Prüfung führt bereits im Vorfeld eines Prozesses dazu, die Erfolgsaussichten konkret einschätzen zu können.“
Die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft empfiehlt daher von Betriebsschließungen betroffenen Betrieben, etwaige Vergleichsangebote nicht pauschal anzunehmen, sondern ihre Ansprüche von auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälten prüfen zu lassen.