Die Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung (DBV) zahlt einer ehemaligen Offizierin der Bundeswehr nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Zahlung eingestellt hatte.
Unsere Mandantin, eine ehemalige Offizierin der Bundeswehr, hatte im Jahr 2008 ihre Ausbildung zur Offizierin im fliegerischen Dienst bei der Bundeswehr begonnen und hierbei auch eine Dienstunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung bei der DBV Winterthur Versicherung abgeschlossen. Die Offiziersausbildung schloss unsere Mandantin als eine der besten ihres Jahrgangs ab.
Dienstunfähigkeit der Offizierin
Während des Studiums der Luft- und Raumfahrttechnik entwickelte sich bei der Offizierin eine erhebliche psychische Störung, die schließlich zur Dienstunfähigkeit und Entlassung der Offizierin aus der Bundeswehr führte. Die DBV leistete daraufhin zwar Zahlungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung, verweigerte dann aber in der Folge die von unserer Mandantin beantragten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine tragfähige Begründung hierfür gab die Versicherung aber nicht ab. Die Offizierin war sich jedoch sicher, berufsunfähig zu sein, und wandte sich 2017 hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Anerkenntnis durch DBV
„Wir setzten daraufhin durch, dass die Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung (DBV) das Anerkenntnis erklärte und die Berufsunfähigkeitsrente an unsere Mandantin zahlte“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
Sechs Jahre später stellte die Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung die Leistungen aber wieder ein. „Wir und unsere Mandantin waren uns allerdings sicher, dass sie weiterhin berufsunfähig war, und begründeten daher erneut, dass die Leistungsverweigerung der DBV rechtsfehlerhaft war.“
Einstellung der Zahlungen durch DBV
„Denn der versicherte Beruf unserer Mandantin ist der Beruf der Offizierin. Die DBV stützte sich hingegen auf den Beruf der studierenden Soldatin. Dies ist nach unserer Ansicht fehlerhaft, weil unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Eintritts der Dienstunfähigkeit zwar studierte – dies war aber nicht ihr Beruf, sondern nur die aktuelle Tätigkeit. Da unsere Mandantin aus der Bundeswehr aus gesundheitlichen Gründen entlassen wurde und den Dienst auch nicht wieder aufnehmen kann, steht somit nach unserer Bewertung unproblematisch fest, dass sie ihren Beruf als Offizierin nicht mehr ausüben kann und somit im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig ist.“
Erneuter Erfolg für L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft legten daraufhin gegenüber der DBV Versicherung ausführlich dar, dass die ehemalige Offizierin weiterhin berufsunfähig ist und Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente hat. Die Die Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung reagierte umgehend und erklärte ohne Diskussion, die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente wieder aufzunehmen.
„Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf, ebenfalls Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.