Die Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung (DBV) zahlt einer ehemaligen Offizierin der Bundeswehr nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor ein Anerkenntnis verweigert hatte.
Unsere Mandantin, eine ehemalige Offizierin der Bundeswehr, hatte im Jahr 2008 ihre Ausbildung zur Offizierin im fliegerischen Dienst bei der Bundeswehr begonnen und hierbei auch eine Dienstunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung bei der DBV Winterthur Versicherung abgeschlossen. Die Offiziersausbildung schloß unsere Mandantin als eine der besten ihres Jahrgangs ab. Während des Studiums der Luft- und Raumfahrttechnik entwickelte sich bei der Offizierin allerdings eine erhebliche psychosomatische Erkrankung, die schließlich zur Dienstunfähigkeit und Entlassung der Offizierin aus der Bundeswehr führte. Die DBV leistete daraufhin zwar Zahlungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung, verweigerte dann aber in der Folge die von unserer Mandantin beantragten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine tragfähige Begründung hierfür gab die Versicherung aber nicht ab. „Wohl im Wissen darum, wie wenig aussichtsreich die Ablehnung der DVB Winterthur war, schlug die Versicherung zugleich eine relativ großzügige Vergleichszahlung vor“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. Die Offizierin war sich allerdings sicher, berufsunfähig zu sein, und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht Luber kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung der DBV rechtsfehlerhaft sein dürften. „Denn der versicherte Beruf unserer Mandantin ist der Beruf der Offizierin. Die DBV Winterthur stützte sich hingegen auf den Beruf der studierenden Soldatin. Dies ist nach unserer Ansicht fehlerhaft, weil unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Eintritts der Dienstunfähigkeit zwar studierte – dies war aber nicht ihr Beruf, sondern nur die aktuelle Tätigkeit. Da unsere Mandantin aus der Bundeswehr aus gesundheitlichen Gründen entlassen wurde und den Dienst auch nicht wieder aufnehmen kann, steht somit nach unserer Bewertung unproblematisch fest, dass sie ihren Beruf als Offizierin nicht mehr ausüben kann und somit im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig ist.“
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft legten daraufhin gegenüber der DBV Versicherung ausführlich dar, dass die ehemalige Offizierin berufsunfähig ist und Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente hat. Nachdem die Versicherung erst noch versuchte, sich ihrer Verantwortung zu entziehen, ließ sie sich schließlich doch von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft überzeugen und erkannte den Versicherungsfall an.
„Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Pratsch, ebenfalls Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.