Die Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung (DBV) hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälten Partnerschaft einem ehemaligen Polizeidienst-Anwärter eine hohe Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, nachdem sie zuvor die Leistung wegen einer vorgeblichen Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen verweigert hatte.
Unser Mandant, ein Polizeidienst-Anwärter, hatte im Jahr 2015 seine Ausbildung zum Polizeibeamten begonnen. Unter anderem musste er hierbei einen Sporttest und einen Lungenbelastungstest absolvieren. Der Sporttest verlief problemlos, der Lungenbelastungstest blieb ohne Auffälligkeiten. Kurz danach beantragte der Polizeidienst-Anwärter die Berufsunfähigkeitsversicherung bei der DBV und verneinte im Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß Vorerkrankungen oder ärztliche Behandlungen in den letzten Jahren.
Im Jahr 2017 wurde bei dem Polizeidienstanwärter ein Belastungsasthma festgestellt. Die zuständige Behörde stellte fest, dass der Polizeidienst-Anwärter nicht polizeidienstfähig ist, und entließ ihn aus dem Polizeidienst. Der Polizeidienst-Anwärter stellte in der Folge Leistungsantrag bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung und hoffte, wenigstens eine finanzielle Entschädigung für die Zerstörung seines beruflichen Lebenstraums zu erhalten.
Umso betroffener war er, als die DBV nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern auch noch von dem Versicherungsvertrag zurücktrat. Begründet wurde dies von der DBV mit einer vorgeblichen Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Polizeidienst-Anwärter, weil er nach Ansicht der DBV bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrags Kenntnis von seinem Asthma gehabt habe.
Der Polizeidienst-Anwärter wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung und der Rücktritt der DBV rechtsfehlerhaft sein dürften. Denn weder lag zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrags eine Asthmaerkrankung bei unserem Mandanten vor, noch hatte unser Mandant Kenntnis von seinem vorgeblichen Asthma. „Dass unser Mandant zu diesem Zeitpunkt kein Asthma hatte, wird unseres Erachtens nach belegt durch die Gesundheitsprüfung im Rahmen der Aufnahmeprüfung der Polizei. Wenn sogar der Lungenbelastungstest keine Auffälligkeiten zeigt, spricht viel dafür, dass auch kein Belastungsasthma vorlag.“
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft legte daraufhin gegenüber der DBV Versicherung ausführlich dar, dass der ehemalige Polizeidienst-Anwärter Anspruch auf die vereinbarte Einmalzahlung habe. Nachdem die Versicherung erst noch versuchte, sich ihrer Verantwortung zu entziehen, ließ sie sich schließlich doch von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft überzeugen und gewährte dem Versicherungsnehmer eine hohe Einmalzahlung bei Fortbestehen des Versicherungsvertrags.
„Für unseren Mandanten ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Pratsch, ebenfalls Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.