Die Deutsche Ärzteversicherung zahlt nach Unterstützung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Versicherungsnehmerin eine Berufsunfähigkeitsrente.
Die Versicherungsnehmerin hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Deutschen Ärzteversicherung abgeschlossen. Nachdem die Versicherungsnehmerin an einem Schmerzsyndrom erkrankte, wurde sie berufsunfähig.
Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Deutsche Ärzteversicherung
Die Versicherungsnehmerin beantragte daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierbei unterstützte sie der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Der Leistungsantrag war überaus komplex, weil die Erkrankung komplex war und deren Darstellung so berücksichtigt werden mussten, dass die Versicherung nicht den Überblick verlor und deren Prüfung erfolgreich verlaufen würde“, so Rechtsanwalt Christian Luber. Somit war ein intensiver Austausch mit der Mandantin erforderlich, um deren Vorstellungen in einen Sachverhalt zu transferieren, der die Voraussetzungen für ein Anerkenntnis bestmöglich erfüllte. In der Folge wandte sich die Versicherung auch mit mehreren Nachfragen an unsere Mandantin.
Anerkenntnis durch Deutsche Ärzteversicherung
Schließlich erklärte die Deutsche Ärzteversicherung das Anerkenntnis des Versicherungsfalls und die Bereitschaft zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.
„Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Entscheidung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..