DEVK Unfallversicherung erkennt Invaliditätsanspruch an

Die DEVK Unfallversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich die Invalidität einer Versicherten anerkannt und eine Invaliditätsleistung gezahlt.

Die Versicherungsnehmerin verunfallte 2023 und erlitt hierbei eine Fraktur des Brustwirbelkörpers. Sie stellte daraufhin bei der DEVK einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Die Versicherung holte daraufhin ein Gutachten ein, das zwar eine Invalidität feststellte, zugleich aber den Invaliditätsgrad aufgrund von degenerativen Veränderungen um 2/3 reduzierte.

Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Die Versicherungsnehmerin wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., prüfte den Sachverhalt und begründete gegenüber der Versicherung, warum die Einrede der Vorerkrankung aus Rechtsgründen unzulässig war auf.

Anerkenntnis durch die DEVK Unfallversicherung

Die DEVK Unfallversicherung nahm daraufhin erneut die Prüfung auf. Wenig später erkannte sie den Versicherungsfall an und leistete die volle Zahlung. „Für unsere Mandantin war dies natürlich sehr erfreulich, weil sie hierdurch ohne ein langwieriges Verfahren eine Invaliditätszahlung erhielt. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zum Erfolg führt“, freut sich der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A..

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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