Die DEVK Unfallversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich die Invalidität einer Versicherten anerkannt und eine Invaliditätsleistung gezahlt.
Die Versicherungsnehmerin verunfallte 2023 und erlitt hierbei eine Fraktur des Brustwirbelkörpers. Sie stellte daraufhin bei der DEVK einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Die Versicherung holte daraufhin ein Gutachten ein, das zwar eine Invalidität feststellte, zugleich aber den Invaliditätsgrad aufgrund von degenerativen Veränderungen um 2/3 reduzierte.
Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Versicherungsnehmerin wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., prüfte den Sachverhalt und begründete gegenüber der Versicherung, warum die Einrede der Vorerkrankung aus Rechtsgründen unzulässig war auf.
Anerkenntnis durch die DEVK Unfallversicherung
Die DEVK Unfallversicherung nahm daraufhin erneut die Prüfung auf. Wenig später erkannte sie den Versicherungsfall an und leistete die volle Zahlung. „Für unsere Mandantin war dies natürlich sehr erfreulich, weil sie hierdurch ohne ein langwieriges Verfahren eine Invaliditätszahlung erhielt. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zum Erfolg führt“, freut sich der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A..