Elektronikversicherung: Beginn der Verjährungsfrist erst nach Beendigung der Erhebungen zur Schadenshöhe

EIn der Elektronikversicherung beginnt die Verjährungsfrist erst nach Beendigung der Erhebungen zur Schadenshöhe.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Datum vom 23. Januar 2002, Az. 7 U 170/99, festgestellt, dass die Verjährungsfrist erst nach Beendigung der Erhebungen zur Schadenshöhe zu laufen beginnt. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Elektronikversicherung Leistungen aus der Elektronikversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass die klägerischen Ansprüche verjährt seien. Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab. Hiergegen legte die Versicherungsnehmerin Berufung ein.

Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte im Laufe des Verfahrens fest, dass die Ansprüche der Versicherungsnehmerin nicht verjährt seien. Denn die Verjährungsfrist beginne erst nach Beendigung der Erhebungen zur Schadenshöhe zu laufen. Somit komme es nicht nur auf die zuvor beendeten Erhebungen über die Haftung der Versicherung dem Grunde nach an. Von Bedeutung sei auch die Schadenshöhe. Diese Erhebungen der Versicherungen seien aber erst später beendet seien, sodass auch die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen sei.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass die Verjährungseinrede ein schwaches Schwert der Versicherung ist. Denn in der Regel ziehen sich die Erhebungen der Versicherungen über die Eintrittspflicht und die Schadenshöhe über längere Zeit hin. Übernimmt die Versicherung dann nicht die begehrten Leistungen, hat der Versicherungsnehmer schon lange die Geduld verloren und sucht zeitnah rechtlichen Rat auf.“

Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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