München, 28.09.2018 – Christian Luber
Die Ergo Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Invaliditätszahlung an einen Versicherungsnehmer geleistet, nachdem sie zuvor die Leistung verweigert hatte.
Unser Mandant war im Sommer 2012 beim Treppensteigen gestürzt. Hierbei erlitt er eine Supraspinatussehnen-Ruptur. Unser Mandant stellte daraufhin einen Antrag auf Leistungen bei der Unfallversicherung. Nachdem die Ergo Versicherung unseren Mandanten in der Folge gutachterlich untersuchen ließ, lehnte sie eine Zahlung schließlich ab und begründete dies mit einer fehlenden Kausalität, da nach Ansicht der Versicherung der Unfall nicht ursächlich für die Verletzung sei.
Der Betroffene bat daraufhin den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., um Unterstützung, der nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangte, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Da die Ergo außergerichtlich eine Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht.
In der mündlichen Verhandlung wies das Gericht darauf hin, dass die klägerischen Ansprüche zutreffend dargelegt und begründet worden waren. Sofern der gerichtlich zu bestellende Sachverständige die Erkrankung und die Kausalität bejahen sollte, würde der Kläger in dem Verfahren obsiegen. Obwohl der Richter in der Folge einen Vergleich empfahl, bestand die Ergo auf einer Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Sachverständige bestätigte sowohl Invalidität als auch Unfallkausalität. „Da die Ergo nach dieser Einschätzung Vergleichsbereitschaft zeigte und unsere Mandantschaft an einer schnellen Beendigung des Verfahrens interessiert war, konnte zeitnah eine im Ergebnis erfreuliche Einigung gefunden werden,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft konnte somit erneut eine für unsere Mandantschaft sachgerechte Lösung finden.