Feuerversicherung: Frageobliegenheit des Versicherers

Der Versicherungsnehmer muss nicht spontan gefahrerhebliche Umstände anzeigen. Es besteht vielmehr eine Frageobliegenheit der Feuerversicherung.

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 3. November 2011, Az. 20 U 38/10, festgestellt, dass Versicherungsnehmer nicht spontan gefahrerhebliche Umstände anzeigen müssen. Vielmehr besteht eine Frageobliegenheit der Feuerversicherung. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Feuerversicherung Leistungen aus der Feuerversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass die Versicherungsnehmerin es unterlassen habe, vor Vertragsabschluss gefahrerhebliche Umstände mitzuteilen.

Das Landgericht verurteilte die Feuerversicherung gemäß den klägerischen Anträgen. Hiergegen legte die Feuerversicherung Berufung ein. Das Oberlandesgericht wies die Berufung zurück und begründete dies damit, dass es nach neuem Versicherungsrecht keine spontane Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers hinsichtlich gefahrerheblicher Umstände mehr gebe. Vielmehr müsse der Versicherer nach entsprechenden Umständen fragen, wenn er damit die fehlende Leistungspflicht begründen wolle.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt die durch das neue Versicherungsrecht geltende versichertenfreundlichen Grundsätze. Hinsichtlich gefahrerheblicher Umstände gilt, dass Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss nicht mehr von sich darauf hinweisen müssen. Vielmehr müssen die Versicherungen explizit danach fragen, wenn sie sich im Leistungsfall auf Leistungsfreiheit berufen wollen.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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