Feuerversicherung: Keine Leistungsfreiheit des Versicherers bei Unaufklärbarkeit der Brandentstehung

Die Feuerversicherung ist nicht leistungsfrei, weil die Entstehung des Brandes unaufklärbar ist und eine Eigenbrandstiftung nicht ausgeschlossen werden kann.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Datum vom 2. Juni 2006, Az. 10 U 1034/05, festgestellt, dass eine Feuerversicherung nicht leistungsfrei ist, weil die Entstehung des Brandes unaufklärbar ist und eine Eigenbrandstiftung nicht ausgeschlossen werden kann. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Feuerversicherung Leistungen aus der Feuerversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Verdacht einer Eigenbrandstiftung durch den Versicherungsnehmer bestehe.

Das Landgericht gab der Feuerversicherung Recht und wies die Klage ein. Auf die hiergegen eingelegte Berufung hob das das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil auf und verurteilte die Feuerversicherung gemäß den klägerischen Anträgen. Das Oberlandesgericht begründete dies damit, dass die Feuerversicherung den Vollbeweis für eine Eigenbrandstiftung des Versicherungsnehmers führen müsse. Hierzu reiche es aber nicht aus, darzulegen, dass die konkrete Brandentstehung nicht aufgeklärt werden konnte und eine Eigenbrandstiftung möglich und nicht mit Sicherheit ausgeschlossen sei. Vielmehr müsse der Versicherer darlegen und den Vollbeweis dafür erbringen, dass das Feuer von dem Versicherungsnehmer verursacht worden sei.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass der regelmäßig von Versicherern erhobene Vorwurf, der Versicherungsnehmer habe das Feuer selbst verursacht, nicht ausreicht, um die Leistungsfreiheit zu begründen. Vielmehr ist darauf hinzuweisen, dass von der Feuerversicherung der Vollbeweis zu führen ist, dass der Versicherungsnehmer den Brand gelegt habe. Dies wird der Feuerversicherung in der Regel nicht gelingen.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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