Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 18.11.2022 die Klage des Insolvenzverwalters des FHH Fonds Nr. 9 MS Cimbria gegen einen Anleger abgewiesen.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der FHH Fonds Nr. 9 MS „Cimbria“ GmbH & Co. Containerschiff KG. Es handelt sich bei der KG
um eine Schiffsgesellschaft. Geschäftsgegenstand war der Erwerb und Betrieb eines Containerschiffs. Das Eigenkapital sollte im Wesentlichen durch zu werbende Kommanditisten
aufgebracht werden. Dafür wurde die Anlage im Rahmen eines private placements angeboten. Anleger konnten sich entweder über eine Treuhandkommanditistin beteiligen oder direkt als Kommanditisten im Handelsregister eintragen lassen. Der beklagte Anleger beteiligte sich an der KG direkt als Kommanditist mit einer Einlage von 20.000 €. In den Jahren 2010 – 2016 schrieb die KG durchgehend Verluste.
Insolvenzverfahren des FHH Fonds Nr. 9 MS „Cimbria“
Am 13. Juni 2017 wurde durch das Amtsgericht Pinneberg über das Vermögen der KG das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Kläger forderte den beklagten Anleger mit Schreiben vom 05.10.2021 erfolglos zur Zahlung bis zum 29.10.2021 auf und reichte im Folgenden Klage gegen den Anleger ein.
Prozesstaktik von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Anleger wandte sich daraufhin hilfesuchend an den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der die Verteidigung gegen die Klage übernahm. „Unsere Prozesstaktik bestand aus zwei Elementen. Zum einen legten wir dar, dass die Klage unzulässig und unbegründet ist, zum anderen spielten wir auf Zeit, weil die im Streit stehende Deckungslücke im Laufe des Rechtsstreits immer geringer wurde,“ erläutert Rechtsanwalt Christian Luber von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten bundesweit tätigen Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Vorliegend sollte bereits die erste Variante erfolgreich sein, weil das Landgericht die Klage schließlich als unzulässig abwies.
Erfolg für L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft: Klageabweisung
„Dies ist erfreulich. Wir gehen zwar davon aus, dass der Insolvenzverwalter in Berufung geht. Bis zu endgültigen Entscheidung durch das Oberlandesgericht dürfte allerdings noch so viel Zeit vergehen, dass bis dahin die Deckungslücke endgültig nicht mehr besteht und daher der Anspruch des Insolvenzverwalters nicht mehr besteht“, zeigt sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., optimistisch.