FHH Fonds Nr. 9 MS Cimbria: Landgericht Itzehoe weist Klage des Insolvenzverwalters ab

Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 18.11.2022 die Klage des Insolvenzverwalters des FHH Fonds Nr. 9 MS Cimbria gegen einen Anleger abgewiesen.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der FHH Fonds Nr. 9 MS „Cimbria“ GmbH & Co. Containerschiff KG. Es handelt sich bei der KG
um eine Schiffsgesellschaft. Geschäftsgegenstand war der Erwerb und Betrieb eines Containerschiffs. Das Eigenkapital sollte im Wesentlichen durch zu werbende Kommanditisten
aufgebracht werden. Dafür wurde die Anlage im Rahmen eines private placements angeboten. Anleger konnten sich entweder über eine Treuhandkommanditistin beteiligen oder direkt als Kommanditisten im Handelsregister eintragen lassen. Der beklagte Anleger beteiligte sich an der KG direkt als Kommanditist mit einer Einlage von 20.000 €. In den Jahren 2010 – 2016 schrieb die KG durchgehend Verluste.

Insolvenzverfahren des FHH Fonds Nr. 9 MS „Cimbria“

Am 13. Juni 2017 wurde durch das Amtsgericht Pinneberg über das Vermögen der KG das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Kläger forderte den beklagten Anleger mit Schreiben vom 05.10.2021 erfolglos zur Zahlung bis zum 29.10.2021 auf und reichte im Folgenden Klage gegen den Anleger ein.

Prozesstaktik von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Anleger wandte sich daraufhin hilfesuchend an den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der die Verteidigung gegen die Klage übernahm. „Unsere Prozesstaktik bestand aus zwei Elementen. Zum einen legten wir dar, dass die Klage unzulässig und unbegründet ist, zum anderen spielten wir auf Zeit, weil die im Streit stehende Deckungslücke im Laufe des Rechtsstreits immer geringer wurde,“ erläutert Rechtsanwalt Christian Luber von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten bundesweit tätigen Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Vorliegend sollte bereits die erste Variante erfolgreich sein, weil das Landgericht die Klage schließlich als unzulässig abwies.

Erfolg für L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft: Klageabweisung

„Dies ist erfreulich. Wir gehen zwar davon aus, dass der Insolvenzverwalter in Berufung geht. Bis zu endgültigen Entscheidung durch das Oberlandesgericht dürfte allerdings noch so viel Zeit vergehen, dass bis dahin die Deckungslücke endgültig nicht mehr besteht und daher der Anspruch des Insolvenzverwalters nicht mehr besteht“, zeigt sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., optimistisch.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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