Die Anleger des Garantiehebelplans ´08 Premium Vermögensaufbau können Schadensersatzansprüche gegen Anlagerberater geltend machen.
Die Anleger der Investmentsbeteiligungen Garantiehebelplan ´08 Premium Vermögensaufbau sind von der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin angeordneten Abwicklung der Gesellschaft betroffen. Aus heutiger Sicht ist zwar eine Rückzahlung aus dem Abwicklungsverfahren zu rechnen, zugleich ist aber konkret zu befürchten, dass es zu relativ hohen Verlusten kommt.
Anleger sollten daher prüfen, inwiefern sie ihren Schaden auf anderen Wegen reduzieren oder sogar wettmachen können. In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater.
„Entscheidender Ansatzpunkt für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Anlageberater ist die Vermittlung des Garantiehebelplans ´08 Premium Vermögensaufbau als sichere Kapitalanlage. Wie uns Anleger berichtet haben, wurden sie mit keinem Wort über bestehende Risiken informiert. Stattdessen sei den Anlegern bestätigt worden, dass es sich bei den Investments des Garantiehebelplan ´08 Premium Vermögensaufbau gerade nicht um riskante Fonds handele. Vielmehr sollten mittels Hebelgeschäften überdurchschnittliche Gewinne aus der Investition in Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds erwirtschaftet werden“, erläutert die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Dies ist, wie sich inzwischen ja gezeigt hat, schlicht falsch. Auch dem Garantiehebelplan ´08 Premium Vermögensaufbau war ein Totalverlust immanent, das sich in der Zwischenzeit zumindest teilweise verwirklicht hat.“
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs muss ein Anlageberater über alle für die Zeichnung relevanten Umstände wahrheitsgemäß informieren. Andernfalls macht er sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig. „Hieraus folgt, dass Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern bestehen, wenn sie der Anlageberater nicht über die bestehenden Risiken aufgeklärt hat. Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. „Da allerdings bereits Urteile zu Gunsten der Anleger wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken des GarantieHebelPlans bestehen, ist grundsätzlich von guten Erfolgsaussichten auszugehen.“
Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.