Die Generali Versicherung AG hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft den Anspruch eines Versicherungsnehmers aus der Betriebsunterbrechungsversicherung anerkannt, nachdem sie zuvor Leistungen verweigert hatte.
Der Zahnarzt hatte im Jahr 2003 eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung bei der Generali Versicherung abgeschlossen. Anfang dieses Jahres erkrankte er und musste daraufhin seine Zahnarztpraxis schließen.
Der Versicherungsnehmer informierte die Generali Versicherung über den Eintritt des Versicherungsfalls. Drei Wochen später meldete sich die Versicherung bei dem Zahnarzt und warf diesem vor, bei Abschluss des Versicherungsvertrags falsche Angaben gemacht zu haben.
Daher wandte sich der Versicherungsnehmer hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Zahlungsverweigerung der Generali Versicherung rechtsfehlerhaft war, und forderte die Generali Versicherung zur Leistung auf. „Die Leistungsverweigerung der Generali war nach unserer Einschätzung grob vertragswidrig. Denn die Frist zur Ausübung der Gestaltungsrechte war bereits seit mehreren Jahren abgelaufen“, so Rechtsanwältin Aylin Kempf.
Wenige Tage später ging dann auch das Anerkenntnis der Generali bei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ein. „Für unseren Mandanten ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, den Versicherungen erfolgreich aufzuzeigen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., ebenfalls Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.