Die Hausratversicherung GVO hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Zahlung i.H.v. 65.000,- Euro nach einem Wohnungseinbruch geleistet.
Im Dezember 2022 wurde bei unserer Mandantschaft zuhause eingebrochen. Unsere Mandantschaft beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Hausratversicherung, der GVO Versicherung.
Verzögerung durch die GVO Versicherung
Diese forderte in der Folge zwar mehrmals Unterlagen an, traf aber trotzdem keine Leistungsentscheidung. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin nach fast einem Jahr hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Mandatsübernahme durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M.,M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverzögerung rechtsfehlerhaft war und legte dies gegenüber der GVO Versicherung auch ausführlich dar.
Vergleich mit der GVO Versicherung
„Sechs Wochen später war die Angelegenheit auch bereits wieder erledigt“, so Rechtsanwalt Christian Luber. „Die GVO bot eine Zahlung an, die nach kurzen Verhandlungen noch auf einen Betrag i.H.v. 65.000,- Euro erhöht werden konnten. Die Mandantschaft war mit der schnellen Einigung mehr als zufrieden.“