Die Gebäudeversicherung Häger Versicherungsverein a.G. hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Zahlung i.H.v. 350.000,00 € nach einem Gebäudebrand geleistet.
Im März 2023 kam es zu einem Brand eines Gebäudes, bei dem das Obergeschoss abbrannte. Der Geschädigte war bei dem Häger Versicherungsverein a.G. versichert und beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Gebäudeversicherung.
Außerordentliche Kündigung durch den Häger Versicherungsverein a.G.
Anstatt aber den Versicherungsfall anzuerkennen, lehnte der Häger Versicherungsverein die Leistungspflicht mit Bezugnahme auf die Regelungen zur Gefahrerhöhung und Obliegenheitsverletzung ab. Dem zugrunde lag eine komplexe Thematik über die Nutzung des Gebäudes und einer möglicherweise hiermit einhergehenden Gefahrerhöhung. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Mandatsübernahme durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M.,M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war und legte dies gegenüber der GVO Versicherung auch ausführlich dar.
Vergleich mit Häger Versicherungsverein a.G.
In der Folge entwickelte sich eine kurze, aber intensive Korrespondenz mit der Versicherung, in der zahlreiche rechtliche Probleme von beiden Seiten auf hohem Niveau diskutiert wurden. „2 Monate später war die Angelegenheit auch bereits wieder erledigt“, so Rechtsanwalt Christian Luber. „Der Häger Versicherungsverein a.G. bot eine Zahlung i.H.v. 350.000,00 € an, die die wir nach intensiver Prüfung als angemessen erachteten, so dass unser Mandant mit diesem Vergleich auch einverstanden war.“