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Häger Versicherungsverein a.G. zahlt 350.000,00 € an Versicherungsnehmer nach Brand

Die Gebäudeversicherung Häger Versicherungsverein a.G. hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Zahlung i.H.v. 350.000,00 € nach einem Gebäudebrand geleistet.

Im März 2023 kam es zu einem Brand eines Gebäudes, bei dem das Obergeschoss abbrannte.  Der Geschädigte war bei dem Häger Versicherungsverein a.G. versichert und beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Gebäudeversicherung.

Außerordentliche Kündigung durch den Häger Versicherungsverein a.G.  

Anstatt aber den Versicherungsfall anzuerkennen, lehnte der Häger Versicherungsverein die Leistungspflicht mit Bezugnahme auf die Regelungen zur Gefahrerhöhung und Obliegenheitsverletzung ab. Dem zugrunde lag eine komplexe Thematik über die Nutzung des Gebäudes und einer möglicherweise hiermit einhergehenden Gefahrerhöhung.  Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

Mandatsübernahme durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M.,M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war und legte dies gegenüber der GVO Versicherung auch ausführlich dar.

Vergleich mit Häger Versicherungsverein a.G.

In der Folge entwickelte sich eine kurze, aber intensive Korrespondenz mit der Versicherung, in der zahlreiche rechtliche Probleme von beiden Seiten auf hohem Niveau diskutiert wurden. „2 Monate später war die Angelegenheit auch bereits wieder erledigt“, so Rechtsanwalt Christian Luber. „Der Häger Versicherungsverein a.G. bot eine Zahlung i.H.v. 350.000,00 € an, die die wir nach intensiver Prüfung als angemessen erachteten, so dass unser Mandant mit diesem Vergleich auch einverstanden war.“

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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