In einem vor dem Oberlandesgericht München von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälten Partnerschaft gegen die UniCredit Bank geführten Schadensersatzverfahren haben die beiden Anleger einen 50%-Vergleich abgeschlossen.
Geklagt hatten zwei Geschwister, die sich von der UniCredit Bank im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select VIII fehlerhaft beraten fühlten. Nachdem sie mit ihrem Vortrag in erster Instanz am Landgericht München I keinen Erfolg hatten, beendeten die Anleger das Mandat gegenüber ihren Prozessvertretern und wandten sich hilfesuchend an die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte. „Im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten der Berufung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass dem Landgericht einige schwere Fehler bei der Beweiswürdigung unterlaufen waren“, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.. „Wir übernahmen daher das Mandat und begründeten die Berufung gegenüber dem Oberlandesgericht sowohl mit formellen als auch inhaltlichen Fehlern des erstinstanzlichen Urteils.“
Die Entscheidung des OLG München ließ erwartungsgemäß nicht lange auf sich warten. Der Senat wies kurz nach der Berufungsbegründung darauf hin, dass er formale und inhaltliche Bedenken gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts habe und daher die Beweisaufnahme des Landgerichts München I wiederholt werden müsse. Um einen langwierigen Prozess zu vermeiden, schlug das OLG München einen Vergleich in Höhe von 50 % der Klageforderung vor. Die Parteien des Verfahrens schlossen sich in der Folge diesem Vorschlag des Oberlandesgerichts München an und beendeten das Verfahren durch Vergleich. In der Zwischenzeit hat die UniCredit Bank die Vergleichszahlung auch bereits an die Anleger geleistet.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber die weiterhin bestehenden Erfolgsaussichten für Anlegerklagen. „Voraussetzung hierfür ist aber die fundierte Einarbeitung, bei der die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Masseverfahren, wie sie in der Branche gerne und oft geführt werden, lassen es hingegen nach unserer Einschätzung oftmals an der hinreichenden Durchdringung des Sachverhalts mangeln, sodass wir solche Verfahren als wenig sinnvoll erachten.“
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.