Der Fahrradversicherer Hepster hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ein Anerkenntnis eines Fahrraddiebstahl-Versicherungsfalls erklärt, nachdem dieser zuvor 5 Monate nicht geleistet hatte.
Unsere Mandantschaft hatte im Februar 2023 ein Rennrad gekauft und hierbei zugleich eine Fahrradversicherung bei dem Fahrradversicherer Hepster abgeschlossen.
Fahrraddiebstahl
Ein halbes später wurde das Fahrrad unserer Mandantin gestohlen. Unsere Mandantschaft meldete den Schadensfall. Gleichwohl erkannte die Versicherung den Versicherungsfall nicht an. Die Betroffene wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Aufforderungsschreiben von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte und begründete dies gegenüber Hepster.
Die Reaktion des Fahrradversicherers erfolgte prompt: Zwei Wochen später erklärte die Versicherung das Anerkenntnis der Forderung. „Für unsere Mandantin ist dies natürlich ein erfreuliches Ergebnis. Es ist zwar nicht nachvollziehbar, warum Hepster überhaupt die ordnungsgemäße Bearbeitung des Schadensfalls verweigerte. Letztlich ist aber von Bedeutung, dass wir unserer Mandantin zu seinem Recht verhelfen konnten,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,