Hepster Fahrradversicherung erklärt nach Fahrraddiebstahl Anerkenntnis

Der Fahrradversicherer Hepster hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ein Anerkenntnis eines Fahrraddiebstahl-Versicherungsfalls erklärt, nachdem dieser zuvor 5 Monate nicht geleistet hatte.

Unsere Mandantschaft hatte im Februar 2023 ein Rennrad gekauft und hierbei zugleich eine Fahrradversicherung bei dem Fahrradversicherer Hepster abgeschlossen.

Fahrraddiebstahl

Ein halbes später wurde das Fahrrad unserer Mandantin gestohlen. Unsere Mandantschaft meldete den Schadensfall. Gleichwohl erkannte die Versicherung den Versicherungsfall nicht an. Die Betroffene wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

Aufforderungsschreiben von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte und begründete dies gegenüber Hepster.

Die Reaktion des Fahrradversicherers erfolgte prompt: Zwei Wochen später erklärte die Versicherung das Anerkenntnis der Forderung. „Für unsere Mandantin ist dies natürlich ein erfreuliches Ergebnis. Es ist zwar nicht nachvollziehbar, warum Hepster überhaupt die ordnungsgemäße Bearbeitung des Schadensfalls verweigerte. Letztlich ist aber von Bedeutung, dass wir unserer Mandantin zu seinem Recht verhelfen konnten,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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