Die Janitos Hausrat-Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Versicherungsnehmer einen Vergleichsbetrag in Höhe von 50 % der Forderung gezahlt, nachdem die Versicherung dies zuvor verweigert hatte.
Bei unserem Mandanten wurde im September 2018 im Keller seines Hauses zahlreiche Werkzeuge gestohlen. Er beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Hausratversicherung, der Janitos Hausrat-Versicherung. Diese lehnte die Kostenübernahme allerdings mit der Begründung ab, dass sich der äußere Anschein eines Einbruchdiebstahls nicht beweisen ließe.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungskürzung rechtsfehlerhaft war. „Allerdings war die Einrede der Versicherung nicht völlig von der Hand zu weisen. Es gab nämlich in der Tat bis auf ein paar Dellen im Türblech keine wirklichen Anzeichen für einen Einbruch.“
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren eingeleitet. Da für beide Parteien ein gewisses Prozessrisiko bestand, schlossen die Parteien noch vor der mündlichen Verhandlung einen Vergleich, die eine Zahlung in Höhe von 50 % des Schadens vorsah. „Für unseren Mandanten ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil ein langwieriger Prozess vermieden werden konnte. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.