Die Private Krankenversicherung kann nicht wegen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit zurücktreten, wenn nur eine Verdachtsdiagnose bestand.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 2. März 2015, Az. 9 U 14/14, festgestellt, dass die Private Krankenversicherung nicht wegen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit zurücktreten kann, wenn nur eine Verdachtsdiagnose bestand. Hierauf weist Rechtsanwältin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Krankenversicherung Leistungen für Aufwendungen für einen stationären Krankenhausaufenthalt abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass bereits bei Vertragsabschluss eine Erkrankung des Versicherten vorlag und diesem auch bekannt war.
Das Oberlandesgericht entschied hingegen, dass der Versicherungsfall eingetreten sei und die beklagte Versicherung nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten könne. Zwar sei bei dem Versicherungsnehmer eine Verdachtsdiagnose einer chronischen Erkrankung gestellt worden. Dem Versicherer sei es allerdings nicht gelungen, zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Beantwortung der Gesundheitsfragen tatsächlich positiv Kenntnis von der Erkrankung hatte. Denn der Versicherungsnehmer war seit mehr als drei Jahren beschwerdefrei, sodass es möglich sei, dass er von einer Heilung ausgegangen sei.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Krankenversicherung muss für einen wirksamen Rücktritt nachweisen, dass der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen vorsätzlich falsch beantwortet habe. Dieser Beweis kann nur durch Indizien geführt werden. Der Versicherungsnehmer kann hierbei aber regelmäßig relativ problemlos darlegen und begründen, warum er keine Kenntnis von der im Streit stehenden Krankheit hatte. Die Hürden für einen Rücktritt der Versicherung wegen Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen sind somit hoch.“
Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.