KFZ-Kaskoversicherung: Leistungspflicht bei Wasserschlag

Die KFZ-Kaskoversicherung ist auch bei einem Wasserschlag leistungspflichtig.

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 2. November 2016, Az. 20 U 19/16, festgestellt, dass eine KFZ-Kaskoversicherung auch bei einem Wasserschlag leistungspflichtig ist. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Teilkaskoversicherung Leistungen abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Schaden auf ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers zurückzuführen sei, weil dieser nach einer Beschädigung des Motors nach einer Überschwemmung versucht habe, den Motor zu starten und es hierdurch zu einem sogenannten Wasserschlag gekommen sei.  

Das Landgericht gab der Teilkaskoversicherung Recht und wies die Klage ab. Auf die hiergegen eingelegte Berufung hob das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil auf und verurteilte die Teilkaskoversicherung gemäß den klägerischen Anträgen. Das Oberlandesgericht begründete dies damit, dass der Versicherungsfall aufgrund der Überschwemmung eingetreten sei. Denn das Fahrzeug sei unmittelbar durch die Überschwemmung entstanden. Insbesondere sei die Beschädigung nicht durch einen Fahrfehler eingetreten. Hieran ändere sich auch nichts dadurch, dass der Umfang des Schadens durch ein Starten des Motors nach der Überschwemmung vergrößert worden sei. Denn entscheidend sei, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht dahin verstehen müsse, dass er das Fahrzeug nach einer Überschwemmung nicht mehr benutzen dürfe.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass Gerichte die Versicherungsbedingungen nicht aus Sicht des Versicherers auslegen. Vielmehr erfolgt nach der Rechsprechung die Auslegung aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers. Dies führt in der Regel zu einer versicherungsnehmerfreundlichen Auslegung. Vorliegend konnte der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen dahingehend verstehen, dass er nach der Überschwemmung den Motor des Fahrzeugs erneut starten durfte. Daher war dem Versicherungsnehmer auch kein Mitverschulden vorzuwerfen.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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