Ihre Krankentagegeld-
versicherung
zahlt nicht?
Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Krankentagegeldversicherung!
Sie sind krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Aber Ihre Krankentagegeldversicherung weigert sich zu zahlen?
Ihre Versicherung erkennt die Arbeitsunfähigkeit nicht voll an? Oder Ihre Versicherung behauptet sogar, Sie seien berufsunfähig? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir bringen langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht mit. Daher erhalten Sie mit unserer kostenlosen Erstprüfung schnelle Hilfe.
Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?
Ihre Versicherung lehnt ab
Ihre Versicherung verneint eine vollständige Arbeitsunfähigkeit?
- Kontaktieren Sie uns als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Krankentagegeldversicherung
- Gehen Sie mit uns als Spezialisten für Krankentagegeldversicherung gegen die Ablehnung vor
- Wir prüfen, ob Ihnen Leistungen zustehen
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung die Leistungen wirklich ablehnen kann oder Ihnen nicht doch Leistungen zustehen!
Behauptung BU
Ihre Versicherung behauptet, Sie seien nicht arbeitsunfähig, sondern berufsunfähig?
Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.
- Ihre Versicherung behauptet, Sie seien berufsunfähig
- Senden Sie uns das Schreiben Ihrer Versicherung zu
- Wir als Fachanwälte prüfen wir die Erfolgsaussichten
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung wirklich leistungsfrei ist oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen!
Versicherung versucht Vergleich
Die Versicherung hat mir einen Vergleich angeboten – soll ich diesen annehmen?
Ihre Versicherung bietet Ihnen einen Vergleich an. Jetzt ist Geduld gefragt, denn Sie sollten diesen nicht einfach annehmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt zuvor prüfen, ob der Vergleich für Sie nachteilig ist.
- Das Angebot für den Vergleich zeigt, dass Ihre Ansprüche berechtigt sind
- Gegebenenfalls sollten Sie auf eine vollständige Zahlung bestehen
- Wir als Anwälte können das Vergleichsangebot für Sie überprüfen
Schicken Sie uns das Angebot der Versicherung – wir prüfen für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen nicht doch mehr zusteht!
Sie erhalten keine Antwort...
Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?
Natürlich darf die Versicherung den Antrag prüfen. Allerdings sollten Sie – abhängig vom Prüfungsumfang – nach 4 bis 6 Wochen eine Antwort erhalten haben, ob noch weitere Informationen benötigt werden. Sollten alle Unterlagen vorliegen, muss die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters eine Entscheidung treffen.
- Sie müssten nach 4-6 Wochen eine erste Antwort erhalten
- Die Versicherung muss innerhalb einer Frist antworten
- Die Entscheidung darf nicht zu lange dauern
- Wir als Anwälte können Druck ausüben
Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Entscheidung zu lange andauert: Rufen Sie uns an! Wir prüfen für Sie, ob die Versicherung Sie nur hinhält.
Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.
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Tel: 095 6174 649 90
* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung
Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.
Mandantenstimmen
Aktuelle Fälle
Krankentagegeldversicherung
26.
Jul.
Bayerische Beamtenkrankenkasse verweigert Kostenübernahme für Entgiftung eines Versicherten
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse hat einem Versicherungsnehmer die Kostenübernahme für die Entgiftung im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit verweigert. Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2008 eine Private Krankenversicherung bei der Bayerischen...
05.
Apr.
BGH bestätigt Erstattungspflicht der Privaten Krankenversicherung für LASIK-OP
Der Bundesgerichtshof hat mit Datum vom 29. März 2017, Az. IV ZR 533/15, festgestellt, dass Private Krankenversicherungen grundsätzlich die Kosten für eine LASIK-OP übernehmen müssen. Hierauf weist Rechtsanwältin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L...
13.
Mrz.
Kein Rücktritt des Versicherers trotz vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Nicht jede Falschbeantwortung von Fragen vor Vertragsschluss führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Dies ist nur bei Vorliegen von eng umgrenzten Umständen der Fall. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von...
11.
Nov.
Krankenversicherung: Versicherungsschutz bei künstlicher Befruchtung auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht bei einer künstlichen Befruchtung auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 11. November 2016, Az. 20 U 119/16, festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten...
03.
Dez.
OLG Frankfurt: Hohe Anforderungen an Hinweise des Versicherers zur Vertragsanpassung
Die private Krankenversicherung kann den Vertrag zu ihren Gunsten nur dann gemäß § 19 Absatz 5 VVG anpassen, wenn sie den Versicherungsnehmer bei Antragstellung auf die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hinweist. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat...
03.
Dez.
OLG Frankfurt: Hohe Anforderungen an Hinweise des Versicherers zur Vertragsanpassung
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