Ihre Krankentagegeld-
versicherung
zahlt nicht?
Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Krankentagegeldversicherung!
Sie sind krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Aber Ihre Krankentagegeldversicherung weigert sich zu zahlen?
Ihre Versicherung erkennt die Arbeitsunfähigkeit nicht voll an? Oder Ihre Versicherung behauptet sogar, Sie seien berufsunfähig? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir bringen langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht mit. Daher erhalten Sie mit unserer kostenlosen Erstprüfung schnelle Hilfe.
Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?
Ihre Versicherung lehnt ab
Ihre Versicherung verneint eine vollständige Arbeitsunfähigkeit?
- Kontaktieren Sie uns als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Krankentagegeldversicherung
- Gehen Sie mit uns als Spezialisten für Krankentagegeldversicherung gegen die Ablehnung vor
- Wir prüfen, ob Ihnen Leistungen zustehen
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung die Leistungen wirklich ablehnen kann oder Ihnen nicht doch Leistungen zustehen!
Behauptung BU
Ihre Versicherung behauptet, Sie seien nicht arbeitsunfähig, sondern berufsunfähig?
Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.
- Ihre Versicherung behauptet, Sie seien berufsunfähig
- Senden Sie uns das Schreiben Ihrer Versicherung zu
- Wir als Fachanwälte prüfen wir die Erfolgsaussichten
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung wirklich leistungsfrei ist oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen!
Versicherung versucht Vergleich
Die Versicherung hat mir einen Vergleich angeboten – soll ich diesen annehmen?
Ihre Versicherung bietet Ihnen einen Vergleich an. Jetzt ist Geduld gefragt, denn Sie sollten diesen nicht einfach annehmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt zuvor prüfen, ob der Vergleich für Sie nachteilig ist.
- Das Angebot für den Vergleich zeigt, dass Ihre Ansprüche berechtigt sind
- Gegebenenfalls sollten Sie auf eine vollständige Zahlung bestehen
- Wir als Anwälte können das Vergleichsangebot für Sie überprüfen
Schicken Sie uns das Angebot der Versicherung – wir prüfen für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen nicht doch mehr zusteht!
Sie erhalten keine Antwort...
Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?
Natürlich darf die Versicherung den Antrag prüfen. Allerdings sollten Sie – abhängig vom Prüfungsumfang – nach 4 bis 6 Wochen eine Antwort erhalten haben, ob noch weitere Informationen benötigt werden. Sollten alle Unterlagen vorliegen, muss die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters eine Entscheidung treffen.
- Sie müssten nach 4-6 Wochen eine erste Antwort erhalten
- Die Versicherung muss innerhalb einer Frist antworten
- Die Entscheidung darf nicht zu lange dauern
- Wir als Anwälte können Druck ausüben
Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Entscheidung zu lange andauert: Rufen Sie uns an! Wir prüfen für Sie, ob die Versicherung Sie nur hinhält.
Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.
L & P München
Theresienstraße 23
80333 München
Tel: 089 999 533 450
L & P Hamburg*
Neuer Wall 63
20354 Hamburg
Tel: 040 356 763 58
L & P Berlin*
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Tel: 030 221 869 95
L & P Köln*
Richmodstraße 6
50667 Köln
Tel: 0221 969 864 13
L & P Hannover*
Bahnhofstraße 8
30159 Hannover
Tel: 0511 809 046 01
L & P Frankfurt am Main*
Große Gallusstraße 16–18
60312 Frankfurt
Tel: 069 900 199 03
L & P Leipzig*
Torgauer Straße 231 -233
04347 Leipzig
Tel: 0341 8609 47 15
L & P Stuttgart*
Friedrichstraße 15
70174 Stuttgart
Tel: 071 1953 384 00
L & P Coburg*
Buchenweg 22
96450 Coburg
Tel: 095 6174 649 90
* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung
Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.
Mandantenstimmen
Aktuelle Fälle
Krankentagegeldversicherung
22.
Okt.
Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen
Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit...
22.
Okt.
OLG Karlsruhe: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung wegen unzureichender Belehrung des Versicherungsnehmers
Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit...
06.
Mai.
OLG Hamm: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen
Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn ihr nicht der Nachweis gelingt, dass der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt hat. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 6....
02.
Mrz.
Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung bei chronischer Krankheit
Die Private Krankenversicherung kann nicht wegen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit zurücktreten, wenn nur eine Verdachtsdiagnose bestand. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 2. März 2015, Az. 9 U 14/14, festgestellt, dass...
02.
Mrz.
Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit
Die Private Krankenversicherung kann nicht wegen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit zurücktreten, wenn nur eine Verdachtsdiagnose bestand. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 2. März 2015, Az. 9 U 14/14, festgestellt, dass...
17.
Apr.
OLG Stuttgart: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung wegen unzureichender Belehrung des Versicherungsnehmers
Die Lebensversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Datum...