Ihre Krankentagegeld-
versicherung zahlt nicht?

Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Krankentagegeldversicherung!

Sie sind krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Aber Ihre Krankentagegeldversicherung weigert sich zu zahlen?

Ihre Versicherung erkennt die Arbeitsunfähigkeit nicht voll an? Oder Ihre Versicherung behauptet sogar, Sie seien berufsunfähig? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir bringen langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht mit. Daher erhalten Sie mit unserer kostenlosen Erstprüfung schnelle Hilfe.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Christian Luber Anwalt

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Aylin Kempf Anwältin

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?

Ihre Versicherung lehnt ab

Ihre Versicherung verneint eine vollständige Arbeitsunfähigkeit?

Die Verneinung des Vorliegens der Arbeitsunfähigkeit gehört zu den häufigsten Gründen für die Ablehnung der Krankentagegeldzahlung. Diese ist aber regelmäßig falsch, weil durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die 100 %ige Arbeitsunfähigkeit bestätigt ist.
Bank und Kapitalmarktrecht

Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung die Leistungen wirklich ablehnen kann oder Ihnen nicht doch Leistungen zustehen!

Behauptung BU

Ihre Versicherung behauptet, Sie seien nicht arbeitsunfähig, sondern berufsunfähig?

Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.

Versicherung zahlt nicht

Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung wirklich leistungsfrei ist oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen!

Versicherung versucht Vergleich

Die Versicherung hat mir einen Vergleich angeboten – soll ich diesen annehmen?

Ihre Versicherung bietet Ihnen einen Vergleich an. Jetzt ist Geduld gefragt, denn Sie sollten diesen nicht einfach annehmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt zuvor prüfen, ob der Vergleich für Sie nachteilig ist.

Fachkanzlei Versicherungsrecht

Schicken Sie uns das Angebot der Versicherung – wir prüfen für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen nicht doch mehr zusteht!

Sie erhalten keine Antwort...

Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?

Natürlich darf die Versicherung den Antrag prüfen. Allerdings sollten Sie – abhängig vom Prüfungsumfang – nach 4 bis 6 Wochen eine Antwort erhalten haben, ob noch weitere Informationen benötigt werden. Sollten alle Unterlagen vorliegen, muss die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters eine Entscheidung treffen.

Versicherung zahlt nicht

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Entscheidung zu lange andauert: Rufen Sie uns an! Wir prüfen für Sie, ob die Versicherung Sie nur hinhält.

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Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.

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Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.

Wir sind für Sie da

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V.H.:
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„Ich bin sehr zufrieden mit der fachkundigen Beratung durch Frau Kempf, die zur Durchsetzung der Ansprüche geführt hat. Insbesondere die freundliche Kommunikation, die Beantwortung jeglicher Fragen und die stete Erreichbarkeit sind hervorzuheben. Die Entscheidung, den Weg des komplexen Leistungsantrags von Beginn an mit versierter Unterstützung durch Fr. Kempf anzugehen, hat sich als genau richtig erwiesen!"
C.R.:
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„Rechtsanwalt Luber ist ein Top Jurist, der vor allem durch seine sehr guten kommunikativen Fähigkeiten und Kompetenzen, sowie überdurchschnittlich guten und vor allem juristischen Leistung, anhand der Beilegung dieses Rechtsstreits, erneut seine hohe Erfolgsquote bestätigt hat. Die Rechtsanwaltskanzlei L&P ist Vertrauensvoll, Persönlich, Erfahren und Exzellent !!! Vielen Dank Kanzlei L&P und vor allem ganz besonderen Dank an Rechtsanwalt Christian Luber."
S.S:
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„Frau Kempf hat sich mit Engagement und Fachwissen positiv für meinen Fall eingesetzt. Ihr Schreibstil ist beeindruckend und wirkungsvoll. Herzlichen Dank."
A.B.:
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Herr Luber ist ein sehr kompetenter, sehr effizienter, sehr freundlicher und sehr schnell agierender Rechtsanwalt. Seine Kompetenz und Effizienz sind besonders ausgeprägt. Ich kann Herrn Luber uneingeschränkt empfehlen. Bis jetzt, der beste Anwalt, den ich in Anspruch nehmen musste. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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Aktuelle Fälle

Krankentagegeldversicherung

22.

Okt.

Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen

Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit...

22.

Okt.

OLG Karlsruhe: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung wegen unzureichender Belehrung des Versicherungsnehmers

Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG  aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit...

06.

Mai.

OLG Hamm: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen

Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn ihr nicht der Nachweis gelingt, dass der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt hat. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 6....

02.

Mrz.

Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung bei chronischer Krankheit

Die Private Krankenversicherung kann nicht wegen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit zurücktreten, wenn nur eine Verdachtsdiagnose bestand. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 2. März 2015, Az. 9 U 14/14, festgestellt, dass...

02.

Mrz.

Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit

Die Private Krankenversicherung kann nicht wegen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit zurücktreten, wenn nur eine Verdachtsdiagnose bestand. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 2. März 2015, Az. 9 U 14/14, festgestellt, dass...

17.

Apr.

OLG Stuttgart: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung wegen unzureichender Belehrung des Versicherungsnehmers

Die Lebensversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG  aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Datum...