Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft erläutert bei n-tv.de den Nutzen von Zusatzversicherungen für Kassenpatienten.
Zusatzversicherungen zu der Krankenversicherung sind beliebt. Von Versicherungen werden sie offensiv beworben, von Kunden gerne genommen. Der Sinn und Nutzen dieser Zusatzversicherungen liegt aber nicht immer auf der Hand. Vielmehr ist zwischen durchaus nutzvollen und solchen Versicherungen, die nur für bestimmte Personengruppen vorteilhaft sind, zu differenzieren. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sieht solchen Nutzen beispielsweise bei Krankentagegeldversicherungen, soweit sie von Selbstständigen und Besserverdienenden abgeschlossen werden. Der Verband der Privaten Krankenversicherung erachtet auch Auslandsreisekrankenversicherungen innerhalb der EU für gesetzlich Versicherte als sinnvoll, weil die gesetzlichen Krankenversicherungen beispielsweise nicht für den Rücktransport von Erkrankten aufkommen.
In rechtlicher Hinsicht weist die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Pratsch, bei n-tv.de auf die Bedeutung der Versicherungsbedingungen hin (https://www.n-tv.de/ratgeber/Zusatzversicherungen-fuer-Kassenpatienten-article20446316.html). „So gut die jeweilige Versicherung auf den ersten Blick klingen mag, so problematisch kann es werden, wenn der Versicherungsfall wirklich eingetreten ist“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „So sind insbesondere Wartezeiten zu beachten. Diese können bis zu 12 Monate betragen. Auch bei Zahnzusatzversicherungen ist es fast schon eine Wissenschaft für sich, welche Leistung des Zahnarztes nach welchem Zeitraum in welchem Umfang bei welcher Erkrankung von der Zahnzusatzversicherung übernommen wird“.
Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse vor Abschluss einer Kranken-Zusatzversicherung und im Streitfall gegebenenfalls die Inanspruchnahme fachanwaltlicher Hilfe.