Das Landgericht Mannheim hat in einem Verfahren gegen eine Betriebsschließungs-Versicherung die Eintrittspflicht der Versicherung bestätigt.
Das LG Mannheim hat mit Urteil vom 29.04.2020 (11 O 66/20), festgestellt, dass Betriebsschließungs-Versicherungen grundsätzlich auch wegen Betriebsschließungen im Zusammenhang mit der Covid-19 / Corona-Pandemie eintrittspflichtig sind. Hierauf weist der Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Das Gericht lehnte zwar den Anspruch der Versicherungsnehmerin im Eilverfahren ab, setzte sich aber zugleich ausführlich mit den Argumenten der Parteien auseinander und gelangte zu dem Ergebnis, dass auch Betriebsschließungen wegen Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit Covid-19 / Corona vom Versicherungsschutz der Betriebsschließungs-Versicherungen umfasst sind. „Das Gericht lehnte insbesondere die von der Versicherung vorgebrachten Argumente, dass eine Einzelschließung und nicht nur eine Allgemeinverfügung notwendig sei, ab“, berichtet der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber. „Auch die Einrede, dass Covid-19 / Corona nicht in den Versicherungsbedingungen explizit aufgeführt sei, ließ das Gericht nicht gelten.
„Das Gericht bestätigt damit die Rechtsansicht zahlreicher Experten“, erklärt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, ebenfalls Partnerin der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Wir gehen daher von guten Erfolgsaussichten für die von den Betriebsschließungen betroffenen Unternehmen aus und empfehlen, etwaige Vergleichsangebote nicht pauschal anzunehmen, sondern ihre Ansprüche von auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälten prüfen zu lassen“.