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Landgericht Stuttgart verurteilt Allianz Lebensversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente

Das Landgericht Stuttgart hat die Allianz Lebensversicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente an einen Versicherungsnehmer verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufsunfähigkeit ihres Versicherten bestritten hatte.

Unser Mandant war bis zum Eintritt seiner Berufsunfähigkeit im Jahr 2012 Orthopädiemechaniker. Die Versicherung erkannte damals die Berufsunfähigkeit an und leistete die vereinbarten Renten. Im Jahr 2020 stellte die Versicherung im Rahmen der Nachprüfung aber die Leistungen ein, da sie der Ansicht war, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr berufsunfähig sei. Daher kontaktierte der Betroffene den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.

Zunächst wurde die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert. Nachdem es jedoch außergerichtlich zu keiner Einigung kam, reichte die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft Klage beim Landgericht Stuttgart ein.

Die Kammer raumte, nachdem die Parteien ihre Argumente schriftlich ausgetauscht hatten, eine mündliche Verhandlung an. Hierzu erschien die Beklagte allerdings nicht. Das Gericht erließ daraufhin ein Versäumnisurteil und verurteilte die Allianz Lebensversicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.

„Wir werden sehen, ob das Urteil rechtskräftig wird und die Allianz somit die Leistungspflicht anerkennt oder hiergegen Rechtsmittel einlegt,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. „Das Gericht hat aber zugleich darauf hingewiesen, dass es eine mündliche Beweisaufnahme nicht für erforderlich erachtet, sondern im Zweifel unmittelbar ein Sachverständigengutachten zur Frage der Berufsunfähigkeit des Klägers einholen wird.“

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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