Das Landgericht Stuttgart hat die Allianz Lebensversicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente an einen Versicherungsnehmer verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufsunfähigkeit ihres Versicherten bestritten hatte.
Unser Mandant war bis zum Eintritt seiner Berufsunfähigkeit im Jahr 2012 Orthopädiemechaniker. Die Versicherung erkannte damals die Berufsunfähigkeit an und leistete die vereinbarten Renten. Im Jahr 2020 stellte die Versicherung im Rahmen der Nachprüfung aber die Leistungen ein, da sie der Ansicht war, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr berufsunfähig sei. Daher kontaktierte der Betroffene den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Zunächst wurde die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert. Nachdem es jedoch außergerichtlich zu keiner Einigung kam, reichte die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft Klage beim Landgericht Stuttgart ein.
Die Kammer raumte, nachdem die Parteien ihre Argumente schriftlich ausgetauscht hatten, eine mündliche Verhandlung an. Hierzu erschien die Beklagte allerdings nicht. Das Gericht erließ daraufhin ein Versäumnisurteil und verurteilte die Allianz Lebensversicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.
„Wir werden sehen, ob das Urteil rechtskräftig wird und die Allianz somit die Leistungspflicht anerkennt oder hiergegen Rechtsmittel einlegt,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. „Das Gericht hat aber zugleich darauf hingewiesen, dass es eine mündliche Beweisaufnahme nicht für erforderlich erachtet, sondern im Zweifel unmittelbar ein Sachverständigengutachten zur Frage der Berufsunfähigkeit des Klägers einholen wird.“