Leistungspflicht der Feuerversicherung trotz Unaufklärbarkeit der Brandentstehung

Die Feuerversicherung ist auch dann leistungspflichtig, wenn die konkrete Brandentstehung nicht aufgeklärt werden kann und eine Eigenbrandstiftung zwar möglich, aber nicht bewiesen ist.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Datum vom 2. Juni 2006, Az. 10 U 1034/05, festgestellt, dass die Feuerversicherung nicht leistungsfrei ist, wenn die konkrete Brandentstehung nicht aufgeklärt werden kann und eine Eigenbrandstiftung zwar möglich, aber nicht bewiesen ist. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Feuerversicherung Leistungen abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass zu vermuten sei, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall selbst durch Brandstiftung herbeigeführt habe und die Feuerversicherung daher nicht eintrittspflichtig sei. Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab. Auf die hiergegen eingelegte Berufung hob das Oberlandesgericht das Urteil auf und verurteilte die Versicherung zur Zahlung. Das Oberlandesgericht begründete das Urteil damit, dass zwar möglich sei, dass das Gebäude durch Brandstiftung zerstört worden sei. Allerdings liege die Darlegungs- und Beweislast für die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls bei dem Versicherer. Dieser müsse hierzu den Vollbeweis erbringen. Vorliegend spreche zwar viel für eine Brandstiftung gerade durch den Versicherungsnehmer, bewiesen sei dies aber nicht.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass nicht der Versicherungsnehmer alles beweisen muss. Er muss lediglich den Eintritt des Versicherungsfalls darlegen und beweisen. Die Versicherung ist dann beweislastig dafür, dass sie vorgeblich nicht eintrittspflichtig sein soll. Dieser Beweis ist im Wege des Vollbeweises zu führen, sodass hohe Hürden für eine erfolgreiche Verteidigung des Versicherers bestehen. “

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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