Leitungswasserversicherung: Versicherungsschutz bei Nässeschaden durch Duschwasser

Versicherungsschutz aus der Leitungswasserversicherung besteht auch, wenn Wasser in einer Dusche durch die Wand gelangt.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Datum vom 11. Juni 2015, Az. 16 U 15/15, festgestellt, dass Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn Wasser in einer Dusche durch die Wand gelangt. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Gebäudeversicherung Leistungen aus der Leitungswasserversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, das Wasser nicht bestimmungswidrig durch Rohre der Wasserversorgung ausgetreten sei. Das Landgericht gab dem Versicherer Recht und wies die Klage ab.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied nun, dass entscheidend die Sicht des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers sei. Demnach sei die Ansicht, das Wasser, das beim Duschen in die Wand gelange, kein bestimmungswidriges austretendes Leitungswasser, sondern bestimmungsgemäß benutztes Brauchwasser sei, nicht zutreffend. Richtig sei vielmehr, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen dahingehend verstehe, dass er Versicherungsschutz für alle Leitungswasserschäden erhalte, die im Zusammenhang mit der täglichen Wassernutzung stehen. Somit seien auch Schäden versichert, die durch Duschwasser, die durch die Wand gelangt sind, entstanden sind. Das Oberlandesgericht verurteilte daher die Versicherung zur Zahlung der versicherten Leistungen.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass Gerichte die Versicherungsbedingungen nicht aus Sicht des Versicherers auslegen. Vielmehr erfolgt nach der Rechsprechung die Auslegung aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers. Dies führt in der Regel zu einer versicherungsnehmerfreundlichen Auslegung.“

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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