Wie das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 23. April 2020, Az. 2-30 5/18, festgestellt hat, müssen auch Versicherungsmakler Versicherungsnehmer über die Folgen eines Versicherungswechsels, insbesondere über etwaige Nachteile hieraus, informieren.
Das Landgericht hat in seinem Urteil festgestellt, das auch für Versicherungsvermittler die Verpflichtung besteht, ihre Kunden über die möglichen Nachteile eines Versicherungswechsels zu informieren. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei dem Wechsel von Berufsunfähigkeitsversicherungen. „Das Landgericht hat aus unserer Sicht zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Versicherungsmakler über sämtliche Folgen des Wechsels aufklären muss und dass dies sogar so weit reichen kann, dass der Makler seinem Kunden von einem Wechsel abraten muss“, erklärt Rechtsanwältin Aylin Kempf von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht. „Das Landgericht hat nun auch darauf hingewiesen, dass diese Pflicht nicht nur für Versicherungsmakler, sondern auch für Versicherungsvertreter gelte. Dies ist insofern von Bedeutung, weil bei Versicherungsvertretern in der Regel angenommen wird, dass sie im Vergleich zum Versicherungsmakler nur eine eingeschränkte Produktberatung schulden.“ Gleichwohl hat das Landgericht festgestellt, dass das Aufklärungsinteresse des Versicherungsnehmers überwiegt. Auch von einem Versicherungsvermittler muss daher auf die wesentlichen Nachteile eines Versicherungswechsels hingewiesen werden. „Für Versicherungsnehmer sind Wechsel von Versicherungen in der Regel immer mit Risiken verbunden, ohne dass sie diese wirklich überblicken können“, erklärt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf. „Es ist daher zu begrüßen, dass das Landgericht Frankfurt nun festgestellt hat, dass sowohl Versicherungsmakler als auch Versicherungsvertreter für fehlende Aufklärungen über Risiken bei einem Versicherungswechsel haften“.
Rechtsanwältin Kempf empfiehlt daher Versicherungsnehmern in vergleichbaren Situationen, sich bei Problemen mit ihrer Versicherungsgesellschaft an auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälten zu wenden.