LG Frankfurt: Frühgeburt als in der Reiseversicherung versicherte unerwartet schwere Erkrankung

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 16.11.20118, Az. 2-08 O 41/18, festgestellt, dass eine Reiseversicherung die Kosten für einen Reiseabbruch auch bei einer Frühgeburt während der Reise übernehmen muss. Hierauf weist Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Die schwangere Klägerin schloss im September 2016 eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung für ihre Reise nach Bali ab. Nach Beginn der Reise bekam sie vorzeitige Wehen und brachte ihre Tochter noch im Urlaub zur Welt. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Reiseversicherung. Diese lehnte in der Folge aber die Leistung ab, da es sich bei Schwangerschaftskomplikationen nicht um ein versichertes Ereignis handele.

Die Versicherungsnehmerin reichte daraufhin Klage beim Landgericht Frankfurt am Main ein, welches der jungen Mutter die begehrten Leistungen auch weitgehend zusprach. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass in einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung Schwangerschaftskomplikationen vom Versicherungsschutz umfasst sind, wenn diese die Fortsetzung der angetretenen Reise unvertretbar machen und Schwangerschaft als Leistungsfall versichert ist. Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass Wehen zwar normaler Bestandteil einer Schwangerschaft seien, unerwartet frühe Wehen aber eine versicherte unerwartet schwere Erkrankung darstellen. „Manchmal kann man nur staunen, mit welcher Begründung Versicherungen versuchen, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen. Vorzeitige Wehen und eine Frühgeburt nicht als Leistungsfall anzuerkennen, erachten wir schlicht als lebensfremd. Zugleich ist aber erfreulich, dass erneut ein Gericht die sowieso versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung weiterhin ausgebaut hat“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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