Die Ammerländer Hausrat-Versicherung wurde nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vom Landgericht Hamburg rechtskräftig verurteilt, einem Versicherungsnehmer den Schaden aus einem Einbruchdiebstahl in Höhe von € 36.000,- zu ersetzen.
Im Juni 2018 wurde in die Wohnung unseres Mandanten eingebrochen und u.a. Goldmünzen gestohlen. Er beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Hausratversicherung, der Ammerländer Versicherung. Diese lehnte die Kostenübernahme allerdings zunächst mit der Begründung ab, dass sie erst die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft einsehen wolle. Da dies eine mehrmonatige Verzögerung bedeutete, war er hiermit nicht einverstanden und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren eingeleitet. „Nach Anhörung unseres Mandanten und eines Zeugen fackelte das Gericht nicht lange und verurteilte die Ammerländer Versicherung zur Zahlung“, so Rechtsanwalt Luber. „Für unseren Mandanten ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil er seinen Schaden ersetzt bekam. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist.“