LG Heidelberg: Unzulässige Verweisung eines Mechanikers auf Alternativberuf des Lagerarbeiters

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ihren Versicherungsnehmer nicht vom Beruf des Mechanikers auf den des Lageristen verweisen.

Das LG Heidelberg hat mit Urteil vom 25.01.2019 (4 O 165/16), festgestellt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Versicherungsnehmer nicht vom Beruf des Industriemechanikers auf den des Lageristen verweisen kann. Hierauf weist der Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte der Versicherungsnehmer, der in seinem früheren Beruf Machineneinrichter war, von der Beklagten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gefordert. Der Versicherungsnehmer war in dem Beruf des Maschineneinrichters, den er nach einer Ausbildung zum Industriemechaniker ausübte, berufsunfähig. Allerdings war er in der Folgezeit als Lagerist tätig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung verwies ihn auf diesen Beruf und stellte die Zahlungen für die Zukunft bis auf eine Abschlagszahlung ein. Hiergegen klagte der Versicherungsnehmer und gab an, weiterhin in seinem Beruf des Mechanikers berufsunfähig zu sein.

Das Landgericht gab dem Versicherungsnehmer recht. Denn die Versicherung, die den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf verweisen möchte, muss darlegen und beweisen, dass der nun von dem Versicherten ausgeübte Beruf der vor der Berufsunfähigkeit bestehenden Lebensstellung entspricht. Dies ist der Versicherung nach Ansicht des Landgerichts jedoch nicht gelungen. Denn der Beruf des Lageristen erfordere keine spezielle Ausbildung, sondern stelle eine reine Anlerntätigkeit dar. Darüber hinaus spreche auch die Einkommensbuße von etwa 30 % gegen die Möglichkeit einer Verweisung.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht des Fachanwalts für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A, von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Gerichtlich wurde erneut festgestellt, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen ihre Versicherungsnehmer im Fall der Berufsunfähigkeit nur dann auf einen Alternativberuf verweisen können, wenn dieser Verweisberuf sowohl finanziell als auch hinsichtlich des beruflichen und sozialen Ansehens sowie der Ausbildung vergleichbar ist.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern in vergleichbaren Situationen, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft dies von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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