Das Landgericht Köln hat die Gothaer Krankenversicherung nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte zur Zahlung eines Krankentagegelds in fünfstelliger Höhe verurteilt und zugleich bestätigt, dass die Krankentagegeldversicherung weiterhin fortbesteht und nicht wegen vermeintlicher Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers beendet wurde.
Unser Mandant verfügt seit vielen Jahren über eine private Krankenversicherung, die eine Krankentagegeldversicherung beinhaltet. Ende 2018 erkrankte unser Mandant u.a. an Neurasthenie und einer rezidivierenden mittelgradigen depressiven Episode. Die Gothaer Krankenversicherung zahlte erst das versicherte Krankentagegeld, ließ dann aber zeitnah den Versicherten gutachterlich untersuchen.
Gutachten führt zur Leistungsablehnung
Der Gutachter der Versicherung kam zu dem Ergebnis, dass unser Mandant nicht nur vorübergehend erkrankt, sondern dauerhaft berufsunfähig sei. Die Leistungen wurden daraufhin von der Versicherung eingestellt und der Krankentagegeld-Versicherungsvertrag beendet.
Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hat, haben L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Klage vor dem Landgericht Köln eingereicht.
Klageverfahren vor dem Landgericht Köln
Das Gericht ließ den Kläger daraufhin ebenfalls begutachten. Dieses neutrale Gerichtsgutachten war eindeutig. Es bestätigte zum einen die Erkrankung, zum anderen aber auch, dass bei unserem Mandanten gerade keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, da nicht von einem dauerhaften Zustand auszugehen sei. Die Beklagte wollte dies jedoch nicht hinnehmen und machte in der Folgezeit wiederholt Einwendungen gegen das Gutachten geltend. Das Gericht folgte diesen jedoch nicht.
Urteil des Landgerichts Köln
Das Gericht verurteilte die Gothaer Krankentagegeldversicherung schließlich zur Zahlung des Krankentagegeldes. „Für unseren Mandanten ist dies ein erfreuliches Ergebnis. Er erhält zum einen eine Einmalzahlung in fünfstelliger Höhe. Zum anderen wurde festgestellt, dass seine Krankentagegeldvertrag weiterhin fortbesteht, so dass er auch bei zukünftigen Erkrankungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, Krankentagegeld erhalten kann“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber.