Die Basler Unfall-Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen eines Vergleichs eine weitere fünfstellige Zahlung geleistet.
Unsere Mandantin verunfallte im Jahr 2019, als sie im Wald auf unwegsamem Gelände umknickte und sich hierbei unter anderem eine Weber A-Fraktur am linken Bein zuzog. Aus dem Schaden entstand schließlich auch ein CRPS, was die Versicherungsnehmerin erheblich beeinträchtigte. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Unfallversicherung, der Basler Versicherung, wegen der sich aus dem Unfall ergebenden Invalidität.
Regulierung der Basler Versicherung
Die Basler Versicherung regulierte anschließend unter Zugrundelegung eines eigens eingeholten Gutachtens. Da die Versicherungsnehmerin die Höhe der Regulierung nach Rücksprache mit Ihren Ärzten als zu gering beurteilt, wandte sie sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Frau Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass das CRPS nicht berücksichtigt wurde, was die zu geringe Regulierung erklärte.
Klageverfahren mit Vergleich
Im Klageverfahren legten L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte ausführlich dar, dass der Anspruch der Versicherungsnehmerin tatsächlich höher ist. Im Ergebnis konnten sich die Parteien schließlich darauf einigen, dass eine weitere fünfstellige Zahlung an die Klägerin erfolgt, womit diese sehr zufrieden war.
„Für unsere Mandantin ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil sie den langwieriger Prozess endlich beenden konnte und sich nun auf ihre weitere Genesung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.