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LG München I: Fünfstellige Vergleichszahlung mit Basler Unfallversicherung wegen CRPS

Die Basler Unfall-Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen eines Vergleichs eine weitere fünfstellige Zahlung geleistet.

Unsere Mandantin verunfallte im Jahr 2019, als sie im Wald auf unwegsamem Gelände umknickte und sich hierbei unter anderem eine Weber A-Fraktur am linken Bein zuzog. Aus dem Schaden entstand schließlich auch ein CRPS, was die Versicherungsnehmerin erheblich beeinträchtigte. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Unfallversicherung, der Basler Versicherung, wegen der sich aus dem Unfall ergebenden Invalidität.

Regulierung der Basler Versicherung

Die Basler Versicherung regulierte anschließend unter Zugrundelegung eines eigens eingeholten Gutachtens. Da die Versicherungsnehmerin die Höhe der Regulierung nach Rücksprache mit Ihren Ärzten als zu gering beurteilt, wandte sie sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Frau Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass das CRPS nicht berücksichtigt wurde, was die zu geringe Regulierung erklärte.

Klageverfahren mit Vergleich

Im Klageverfahren legten L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte ausführlich dar, dass der Anspruch der Versicherungsnehmerin tatsächlich höher ist. Im Ergebnis konnten sich die Parteien schließlich darauf einigen, dass eine weitere fünfstellige Zahlung an die Klägerin erfolgt, womit diese sehr zufrieden war.

„Für unsere Mandantin ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil sie den langwieriger Prozess endlich beenden konnte und sich nun auf ihre weitere Genesung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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