Long Covid: L&P Rechtsanwälte führen Verfahren gegen mehrere deutsche Berufsunfähigkeits-Versicherungen

Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt zahlreiche Versicherungsnehmer, die trotz Long Covid keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Seit geraumer Zeit mehren sich die Anfragen von Versicherungsnehmern, die nach einer Corona-Erkrankung unter Spätfolgen leiden, aber trotzdem keine Leistungen von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. „Obwohl Long Covid seit langem unter Medizinern anerkannt ist und angesehene Kliniken wie die Berliner Charité eigene Abteilungen dafür vorhalten, lehnen die Versicherer diese Fälle noch immer häufig ab und nehmen die Post-Covid-Langzeitfolgen schlicht nicht ernst“, erläutert die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Dies ist für die Betroffenen umso verstörender, da häufig schon die Diagnostik schwierig ist und man erst einmal froh ist, dass die Beschwerden überhaupt zugeordnet werden können. Dass die Versicherer dann jedoch Long Covid als Erkrankung anscheinend nicht hinreichend ernst nehmen und die Leistungen abgelehnt werden, lässt viele Betroffene in ein tiefes Loch fallen.“

L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte empfehlen, Ablehnungen von auch Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälten prüfen zu lassen

„Versicherungsnehmer sollten sich mit einer Leistungsablehnung nicht abfinden, sondern diese fachanwaltlich überprüfen lassen“, so die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Bei Long Covid handelt es sich um eine ernstzunehmende Erkrankung. Wenn diese dazu führt, dass der Versicherungsnehmer seinen Beruf zu über 50 % nicht mehr ausüben kann, besteht ein Leistungsanspruch, der durchgesetzt werden sollte – notfalls auch im Klagewege“.

L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte ist eine inhabergeführte Fachkanzlei für Versicherungsrecht. Wir vertreten Sie bundesweit und prüfen Ihre Leistungsansprüche. Sprechen Sie uns an, wenn Ihre Versicherung Leistungen ablehnt.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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