Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt zahlreiche Versicherungsnehmer, die trotz Long Covid keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
Seit geraumer Zeit mehren sich die Anfragen von Versicherungsnehmern, die nach einer Corona-Erkrankung unter Spätfolgen leiden, aber trotzdem keine Leistungen von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. „Obwohl Long Covid seit langem unter Medizinern anerkannt ist und angesehene Kliniken wie die Berliner Charité eigene Abteilungen dafür vorhalten, lehnen die Versicherer diese Fälle noch immer häufig ab und nehmen die Post-Covid-Langzeitfolgen schlicht nicht ernst“, erläutert die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Dies ist für die Betroffenen umso verstörender, da häufig schon die Diagnostik schwierig ist und man erst einmal froh ist, dass die Beschwerden überhaupt zugeordnet werden können. Dass die Versicherer dann jedoch Long Covid als Erkrankung anscheinend nicht hinreichend ernst nehmen und die Leistungen abgelehnt werden, lässt viele Betroffene in ein tiefes Loch fallen.“
L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte empfehlen, Ablehnungen von auch Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälten prüfen zu lassen
„Versicherungsnehmer sollten sich mit einer Leistungsablehnung nicht abfinden, sondern diese fachanwaltlich überprüfen lassen“, so die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Bei Long Covid handelt es sich um eine ernstzunehmende Erkrankung. Wenn diese dazu führt, dass der Versicherungsnehmer seinen Beruf zu über 50 % nicht mehr ausüben kann, besteht ein Leistungsanspruch, der durchgesetzt werden sollte – notfalls auch im Klagewege“.
L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte ist eine inhabergeführte Fachkanzlei für Versicherungsrecht. Wir vertreten Sie bundesweit und prüfen Ihre Leistungsansprüche. Sprechen Sie uns an, wenn Ihre Versicherung Leistungen ablehnt.