Die Signal Iduna Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Invaliditätszahlung geleistet, nachdem die Versicherung vorgerichtlich und erstinstanzlich eine Zahlung verweigert hatte.
Die versicherte Person hatte im Jahr 2017 einen schweren Verkehrsunfall und erlitt hierbei einen Bandscheibenvorfall. Sie stellte daraufhin einen Antrag auf Leistungen bei der Unfallversicherung. Nachdem die Signal Iduna Versicherung die versicherte Person in der Folge gutachterlich untersuchen hatte lassen, verweigerte sie das Anerkenntnis des Versicherungsfalls und begründete dies mit der fehlenden Kausalität zwischen Unfall und Invalidität.
Hilfe von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Versicherungsnehmerin bat daraufhin den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., um Unterstützung, der nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangte, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Da die Signal Iduna außergerichtlich eine Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage eingereicht.
Klage gegen Signal Iduna
Das Gericht holte erneut ein Gutachten ein, das erneut die Kausalität zwischen Unfall und Invalidität verneinte und feststellte, dass die Invalidität allein degenerativ war. „Wir waren uns aber angesichts der Schwere und des Ablaufs des Unfalls sicher, dass die Verletzungen durch den Unfall entstanden waren“, so Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A.. „Hinzu kam, dass wir Zweifel an der Objektivität des Sachverständigen hatten, weil dieser nahezu ausschließlich für Versicherungen tätig war. Wir lehnten ihn daraufhin wegen Befangenheit ab. Dem schloss sich aber weder das Landgericht noch auf unsere Beschwerde hin das Oberlandesgericht Dresden an. Auch unsere Einwände hinsichtlich der Fehlerhaftigkeit des Gutachtens wollte das Landgericht nicht hören und wies die Klage ab.“
Berufung beim OLG Dresden
Rechtsanwalt Luber stellte daraufhin Deckungsanfrage für das Berufungsverfahren bei der Rechtschutzversicherung, die diese „trotz erheblicher Bedenken“ (Deckungszusage) auch gewährte. In der Folge begründete Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A. ausführlich, warum das Gutachten und damit auch das Urteil des Landgerichts fehlerhaft waren.
Das Oberlandesgericht hatte nun ausreichend Sachverstand, erkannte die Richtigkeit des klägerischen Vortrags und holte erneut ein Sachverständigengutachten bei einem anderen Sachverständigen ein. Dieser gelangte zu dem Ergebnis, dass entgegen der Ansicht der beiden vorherigen Sachverständigen sehr wohl eine unfallbedingte Invalidität vorlag.
Einigung mit Signal Iduna
Dies überzeugte nun endlich auch die Beklagte, so dass sich die Parteien auf Basis der gutachterlich festgestellten Invaliditätshöhe einigten. „Für uns als Rechtsanwälte ist dies ein erfreuliches Ergebnis. Es zeigt aber auch, dass eine intensive Bearbeitung des Versicherungsfalls notwendig ist. Manchmal muss man schließlich auch trotz aller Widerstände hartnäckig bleiben und dann ein Verfahren führen, obwohl die Aussichten nicht gut zu sein scheinen.“