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OLG Frankfurt am Main: Beweiserleichterung für Versicherungsnehmer gilt in der Hausratversicherung auch bei Raub

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23.11.2017 (Az. 3 U 23/15) festgestellt, dass Versicherungsnehmer auch bei einer Entwendung durch Raub oder räuberische Erpressung die Beweiserleichterung des äußeren Bildes in Anspruch nehmen können. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Demnach trägt zwar auch in der Hausratversicherung der Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass er durch einen Raub oder eine räuberische Erpressung geschädigt wurde. Hierzu reicht es aber aus, wenn er das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls oder einer räuberischen Erpressung darlegt und beweist. Es genügt darüber hinaus, wenn der Versicherungsnehmer selbst darlegt, wie die Tat abgelaufen ist, auch wenn keine weiteren Beweise vorliegen. Denn der Versicherungsnehmer kann die Vermutung der Redlichkeit in Anspruch nehmen.

„Wenn also der Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Raubes darlegen und nachweisen kann, wobei es hierbei eben genügt, dass er die Tat schildern kann, kann somit regelmäßig der Anscheinsbeweis geführt werden“, erläutert die Fachanwältin Aylin Pratsch. Sie empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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