OLG Jena: Motiv zur Brandstiftung ersetzt nicht Feststellung einer vorsätzlichen Inbrandsetzung

Die Feststellung, dass der Versicherte ein Motiv zur Brandstiftung hat, erlaubt nicht den Rückschluss auf eine vorsätzliche Brandstiftung bei Zweifeln, ob der Brand überhaupt durch eine vorsätzlichen Inbrandsetzung entstanden ist.

Das Oberlandesgericht Jena hat mit Urteil vom 01.02.2018, 4 U 567/15, festgestellt, dass ein Rückschluss auf eine vorsätzliche Brandstiftung bei Zweifeln, ob der Brand überhaupt durch einer vorsätzlichen Inbrandsetzung entstanden ist, nicht zulässig ist. Dies gilt auch, wenn der Versicherte ein Motiv zur Brandstiftung hat.

Hierauf weist die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Pratsch, von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren betrieb der Kläger eine Gaststätte. Nachdem eines Abends ein Feuer auf dem Grundstück des Klägers ausbrach, ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Kläger zunächst wegen des Verdachts der Brandstiftung, stellte das Verfahren dann aber ein. Der Kläger und Versicherungsnehmer beantragte in der Folge Leistungen aus einer Firmen-Police gegenüber der beklagten Versicherung, die dies ablehnte. Die Versicherung begründete dies unter anderem damit, dass der Versicherungsnehmer das Feuer selbst gelegt habe. Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab.


Auf die hiergegen eingelegte Berufung entschied das Oberlandesgericht, dass die Begründung für die Klageabweisung rechtsfehlerhaft war. Denn der Versicherung sei die Einrede der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls verwehrt. Auf die Frage, ob der Kläger ein Motiv zur Brandstiftung haben könnte, kommt es nämlich überhaupt nicht an, da bereits überhaupt nicht geklärt ist, ob wirklich eine vorsätzliche Inbrandsetzung erfolgte. Ein Rückschluss dahingehend, dass eine vorsätzliche Inbrandsetzung vorliegt, weil der Versicherungsnehmer ein besonders nachvollziehbares Motiv zur Eigenbrandstiftung haben könnte, ist daher nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht zulässig.


Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Gericht hat festgestellt, dass zwingend erst der objektive Tatbestand der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls zu prüfen ist. Erst, wenn dieser bejaht wird, kann in einem zweiten Schritt geklärt werden, ob der Versicherungsehmer Vorsatz hat. Eine Vermischung von objektivem und subjektivem Tatbestand zu Lasten des Versicherungsnehmers ist hingegen nicht zulässig.“


Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

München I Hamburg*I Berlin*I Köln*I Frankfurt*I Hannover*I Leipzig *I Stuttgart*I Coburg*

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden
Aktuelle Fälle
Versicherungsrecht